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You are at:Home»Deutschland»Ein Polizeibüro mit Turban – ist das überhaupt erlaubt?
Deutschland

Ein Polizeibüro mit Turban – ist das überhaupt erlaubt?

wochentlich.deBy wochentlich.de24 April 2026Keine Kommentare1 Min Read
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Ein Polizeibüro mit Turban – ist das überhaupt erlaubt?
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Reichte ihm das?

Nein. Er sagt, dass der Dastar Werte wie Souveränität, Würde und die Pflicht repräsentiert, für Gerechtigkeit einzutreten. Für ihn bedeutet das Abnehmen des Turbans einen Verstoß gegen eine zentrale religiöse Pflicht und einen wesentlichen Teil seiner Identität. Da er glaubte, dass dies seine Religionsfreiheit und seine Freiheit, den Beruf seiner Wahl auszuüben, einschränken würde, ging er vor ein Verwaltungsgericht.

Wie lautete das Urteil des Gerichts?

Es entschied zu Gunsten Singhs. Das Urteil lautete, dass für das Verbot in Bremen derzeit keine rechtliche Grundlage bestehe. Bis das Land Bremen eine solche Grundlage schafft, darf Singh daher seinen Turban tragen.

Wie sieht es mit anderen religiösen Kopfbedeckungen bei der Polizei aus – zum Beispiel dem Kopftuch?

Zuständig ist das Bundesland, in dem die jeweilige Polizei ihren Sitz hat. Die Regeln variieren von Staat zu Staat. In manchen Fällen ist das Tragen eines Kopftuchs für Polizisten grundsätzlich nicht zulässig, in anderen gibt es Raum für individuelle Einzelfalllösungen. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht.

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