Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Die USA haben „keine engeren Freunde als die Briten“, sagt Trump zu König Charles III. bei einer Zeremonie im Weißen Haus

29 April 2026

Brand im Gleisbereich stoppt U3-Verkehr

29 April 2026

Was bringt der Puffer gegen höhere Krankenkassenbeiträge?

29 April 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Ehrenamtspauschale – einfach erklärt
Finanzen

Ehrenamtspauschale – einfach erklärt

wochentlich.deBy wochentlich.de24 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Ehrenamtspauschale – einfach erklärt
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Ob Freiwillige Feuerwehr oder Sportverein – wer ehrenamtlich tätig ist, hat das Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Das Wichtigste erfahren Sie hier.

Knapp 40 Prozent aller Deutschen über 14 Jahre sind ehrenamtlich aktiv. Die Möglichkeiten, sich sinnvoll einzubringen, sind vielfältig und reichen vom Engagement in kulturellen, sozialen oder kirchlichen Einrichtungen bis zu den zahlreichen Tätigkeiten, die in Sportvereinen notwendig sind.

Seit 2021 können ehrenamtlich Tätige eine Ehrenamtspauschale von 840 Euro erhalten. Diese Einkünfte müssen laut Paragraf 3 Nummer 26a im Einkommensteuergesetz (EStG) nicht versteuert werden.

Das zählt als Ehrenamt

Es gibt keine konkrete Vorgabe, welche Tätigkeiten unter die Ehrenamtspauschale fallen. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeit für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft erfolgt und einem mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck dient. Eine genaue Aufzählung finden Sie in der Abgabenordnung (AO), in den Paragrafen 52 bis 54.

Das gilt nicht als Ehrenamt

Ausgeschlossen sind Arbeiten für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zu den ehrenamtlichen Aufgaben zählen deshalb nicht:

  • Verkauf von Sportartikeln im vereinseigenen Geschäft
  • Verkauf von Speisen und Getränken für ein Vereinsfest oder in einer Vereinsgaststätte
  • Arbeiten für Veranstaltungen, für die die Gäste Eintritt bezahlen
  • Anwerben von Partnern für Banden- oder Trikotwerbung

Auch als aktiver Sportler erhalten Sie keine Ehrenamtspauschale.

Höhe der Ehrenamtspauschale

Ehrenamtliche Helfer dürfen 840 Euro im Jahr steuerfrei annehmen. Dabei ist es egal, ob Sie diese Tätigkeit nur für ein paar Monate oder das ganze Jahr ausüben. Allerdings gilt diese Freigrenze auch, wenn Sie mehrere Ehrenämter bekleiden.

Für bestimmte ehrenamtliche Aufgaben erhalten Sie einen deutlich höheren Freibetrag von 3.000 Euro pro Jahr. Wenn Sie sich als Trainer, Ausbilder oder Chorleiter engagieren, profitieren Sie von der Übungsleiterpauschale. Es ist jedoch nicht möglich, die beiden Freibeträge für dieselbe Tätigkeit zu kombinieren, also zum Beispiel als Fußballtrainer sowohl 3.000 Euro Übungsleiterpauschale und zusätzlich 840 Euro Ehrenamtspauschale steuerfrei zu bekommen. Sollten Sie jedoch als Fußballtrainer 3.000 Euro Übungsleiterpauschale erhalten und gleichzeitig der Kassenwart des Vereins sein, haben Sie für das zweite Amt eine Freigrenze von 840 Euro.

Anmeldung bei der Steuererklärung

Ihre Ehrenamtspauschale geben Sie als Einnahme in Ihrer Steuererklärung an. Sie ist keiner bestimmten Einkunftsart zugeordnet und wird deshalb beim Hauptberuf eingetragen. Arbeitnehmer nutzen die Anlage N. Der steuerfreie Anteil wird in Zeile 27 eingetragen. Sollten die Aufwandsentschädigung über 840 Euro liegen, tragen Sie dies in Zeile 21 als Arbeitslohn ein. Selbstständige nutzen entsprechend in der Anlage S die Zeile 46 (bis 840 Euro) beziehungsweise tragen die Einnahme als steuerpflichtigen Gewinn auf der ersten Seite ein.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Bedingungen für Vermieter – wann dürfen sie Mietern kündigen?

29 April 2026

Folgen für Beerdigung, Taufe, Steuer & Co.

29 April 2026

Bafin stoppt TGI-Angebot in Deutschland

29 April 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Brand im Gleisbereich stoppt U3-Verkehr

29 April 2026

Was bringt der Puffer gegen höhere Krankenkassenbeiträge?

29 April 2026

Presse feiert Spiel zwischen PSG und dem FC Bayern

29 April 2026

Bedingungen für Vermieter – wann dürfen sie Mietern kündigen?

29 April 2026

Neueste Beiträge

Sarah Engels erregt mit deutlicher Politik-Meinung Aufsehen

29 April 2026

Video. Aktuelles Nachrichtenbulletin | 28. April 2026 – Abend

29 April 2026

„Glennkill“-Premiere in der KulturBrauerei mit Engelke und Pastewka

29 April 2026

Recent Posts

  • Die USA haben „keine engeren Freunde als die Briten“, sagt Trump zu König Charles III. bei einer Zeremonie im Weißen Haus
  • Brand im Gleisbereich stoppt U3-Verkehr
  • Was bringt der Puffer gegen höhere Krankenkassenbeiträge?
  • Presse feiert Spiel zwischen PSG und dem FC Bayern
  • Bedingungen für Vermieter – wann dürfen sie Mietern kündigen?

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.