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You are at:Home»Regionen»E-Scooter müssen künftig auf Sammelparkplätzen stehen
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E-Scooter müssen künftig auf Sammelparkplätzen stehen

wochentlich.deBy wochentlich.de27 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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E-Scooter müssen künftig auf Sammelparkplätzen stehen
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Das willkürliche Abstellen von E-Scootern in der Stadt hat viele Nürnberger verärgert. Ab dem 1. Mai soll nun eine neue Regelung gegen willkürliches Parken helfen.

Bisher galt in Nürnberg das sogenannten „free-floating“-System, das Ausleihern erlaubte, die Scooter überall in der Stadt abzustellen. Oft zum Ärger anderer Verkehrsteilnehmer. Doch ab dem 1. Mai ändert sich das, wie die Stadt Nürnberg mitteilt. E-Scooter können dann nur noch auf Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden. Außerhalb dieser Stationen kann die Ausleihe nicht mehr beendet werden, ansonsten läuft die Gebühr weiter.

Sammelplätze werden in drei Zonen aufgeteilt

Für die Sammelplätze sind laut der Stadt drei Zonen vorgesehen. Das stationsbasierte System gelte vorerst nur für die Altstadt. Bis zum Herbst soll es auch auf die Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings und die Außenstadt ausgeweitet werden. Insgesamt entstehen nach Angaben der Stadt rund 300 Sammelparkplätze für bis zu 4.000 E-Scooter. Damit gilt künftig auch eine neue Obergrenze für die Fahrzeuge. Bisher waren in der Stadt mehr als 6.000 E-Scooter im Einsatz.

Die drei Zonen sind wie folgt aufgeteilt: Zone A umfasst die Altstadt, Zone B alle darüber hinaus liegenden Stadtteile bis zum Bundesstraßenring B4R inklusive der Weststadt, Zone C die restliche Außenstadt. In der Altstadt (Zone A) seien in den vergangenen Monaten bereits rund 50 neue Sammelparkplätze geschaffen worden. Bis zum Herbst sollen die restlichen 250 innerhalb des Bundesstraßenrings (Zone B) und der Außenstadt (Zone C) eingerichtet werden.

Parkplätze von jedem Standort aus in fußläufiger Entfernung sein

Die Stadt möchte den Vorteil der Tür-zu-Tür-Mobilität weiterhin erhalten, weshalb die Sammelparkplätze innerhalb der Altstadt in einem Abstand von 150 Metern und außerhalb der Altstadt in einem Abstand von 250 Metern errichtet werden sollen, sofern der öffentliche Raum das zulässt.

Ziel soll ein dichtes Netz sein, sodass innerhalb des Rings von jedem Standort aus in fußläufiger Entfernung E-Scooter-Sammelparkplätze zur Verfügung stehen. „Die Standorte werden nach Kriterien wie verfügbaren Flächen, Nähe zu Verkehrsknotenpunkten, ÖPNV-Haltestellen oder Kultureinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten ausgewählt“, teilt die Stadt Nürnberg weiter mit.

In der Außenstadt soll es neben den Sammelparkplätzen an ÖPNV-Haltestellen und Mobilpunkten weiterhin die Möglichkeit geben, E-Scooter auch außerhalb dieser Bereiche abzustellen. Sollte sich nach einem Jahr herausstellen, dass die Beschwerden außerhalb des Bundesstraßenrings nicht zurückgehen, werde das Abstellkonzept auch dorthin ausgeweitet.

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