Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Stephan Brings reagiert mit Sorge

14 August 2026

BSW-Bundesspitze fordert Voigts Rücktritt – Höcke reagiert

14 August 2026

Eintracht Frankfurt verpflichtet Sofie Lundgaard aus Liverpool

14 August 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Auto»E-Kennzeichenpflicht an Ladesäulen soll entfallen
Auto

E-Kennzeichenpflicht an Ladesäulen soll entfallen

wochentlich.deBy wochentlich.de14 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Neue Regeln für E-Autos

Hier wird das E-Kennzeichen überflüssig


14.08.2026 – 13:13 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

E-Auto an der Ladesäule: Bislang werden für einige öffentliche Stromstationen spezielle Kennzeichen benötigt. (Quelle: IMAGO/Ralf Ibing)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Die Bundesregierung will das Elektromobilitätsgesetz bis Ende 2035 verlängern. Für E-Auto-Fahrer soll sich dabei einiges ändern – unter anderem beim Laden und beim Bewohnerparken.

Wer sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule abstellt, soll dafür künftig kein E-Kennzeichen mehr benötigen müssen. Die Änderung ist Teil einer größeren Reform des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, nun muss er noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das bislang bis Ende 2026 befristete Gesetz soll dann bis Ende 2035 gelten.

Das EmoG ermöglicht Städten und Gemeinden seit 2015, Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorzugen – beispielsweise beim Parken, bei Parkgebühren oder durch besondere Zufahrtsrechte. Welche Vorteile tatsächlich gelten, entscheiden allerdings die Kommunen. Mit der Novelle sollen sich nun mehrere Regeln ändern:

Das E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen ist freiwillig – Halter eines Elektroautos müssen es nicht beantragen. Es kann aber nötig sein, um bestimmte kommunale Vorteile wie vergünstigtes Parken zu nutzen. Darüber entscheiden die Gemeinden jedoch individuell.

Was ändert sich an der Ladesäule?

Bislang kann das E-Kennzeichen entscheidend dafür sein, ob ein Elektroauto einen entsprechend ausgeschilderten öffentlichen Ladeplatz nutzen darf. Hängt an der Ladesäule ein Schild mit einem E-Auto-Piktogramm (Auto mit Stecker), ist das E-Kennzeichen für das Abstellen verpflichtend. Es gibt aber auch Ladesäulen ohne dieses Schild. Künftig soll für das Parken während des Ladevorgangs grundsätzlich kein E-Kennzeichen mehr erforderlich sein. Auch für Elektroautos aus dem Ausland soll die Nutzung der Ladeplätze dadurch einfacher werden.

imago images 0856249442Vergrößern des Bildes
Ein Parkplatzschild für Elektrofahrzeuge: Hier ist bislang ein E-Kennzeichen notwendig. (Quelle: Yona Elsner/imago)

Ein Freibrief zum Parken an jeder Ladesäule ist die neue Regel allerdings nicht. Das Fahrzeug muss geladen werden, außerdem bleiben die konkrete Beschilderung und die Regeln vor Ort maßgeblich.

Neue Möglichkeit beim Bewohnerparken

Auch bei Bewohnerparkausweisen soll sich etwas ändern. Kommunen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Elektroautos bei den Gebühren zu bevorzugen. Sie können die Gebühren reduzieren oder ganz darauf verzichten.

Ob E-Auto-Besitzer tatsächlich weniger oder gar nichts für ihren Bewohnerparkausweis bezahlen müssen, hängt damit von ihrem Wohnort ab. Die Novelle verpflichtet Städte und Gemeinden nicht dazu, entsprechende Vergünstigungen einzuführen.

AnwohnerparkenVergrößern des Bildes
Bewohner-Parkausweis: Kommunen erhalten die Möglichkeit, Parkgebühren zu reduzieren. (Quelle: Britta Pedersen/dpa/dpa-bilder)

Die bereits bestehenden Möglichkeiten des EmoG sollen ebenfalls bis Ende 2035 erhalten bleiben. Kommunen können Elektrofahrzeuge damit weiterhin etwa bei allgemeinen Parkgebühren oder bestimmten Zufahrtsbeschränkungen bevorzugen.

Strengere Vorgaben für manche Plug-in-Hybride

Änderungen sind zudem für Plug-in-Hybride vorgesehen. Derzeit können sie nach dem Elektromobilitätsgesetz berücksichtigt werden, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Müssen Autofahrer jetzt schnell tanken fahren?

14 August 2026

Autofirma von Christian Lindner: „Ungewöhnlich viele Beanstandungen“

14 August 2026

Gericht urteilt, wie lange Versicherung zahlen muss

14 August 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

BSW-Bundesspitze fordert Voigts Rücktritt – Höcke reagiert

14 August 2026

Eintracht Frankfurt verpflichtet Sofie Lundgaard aus Liverpool

14 August 2026

Versandapotheken setzten Minister Linnemann unter Druck

14 August 2026

RTL zeigt Sondersendung und ändert Programm

14 August 2026

Neueste Beiträge

Feuerwehr verlegt Einsatzzentrale wegen Wind

14 August 2026

Warum Sie sich an falsche Fakten erinnern

14 August 2026

Müssen Autofahrer jetzt schnell tanken fahren?

14 August 2026

Recent Posts

  • Stephan Brings reagiert mit Sorge
  • BSW-Bundesspitze fordert Voigts Rücktritt – Höcke reagiert
  • Eintracht Frankfurt verpflichtet Sofie Lundgaard aus Liverpool
  • Versandapotheken setzten Minister Linnemann unter Druck
  • RTL zeigt Sondersendung und ändert Programm

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.