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Düsseldorf bekommt neues Asylgrenzzentrum“ am Flughafen

wochentlich.deBy wochentlich.de10 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Düsseldorf bekommt neues Asylgrenzzentrum“ am Flughafen
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Bis Mitte 2028

Neues „Asylgrenzzentrum“ am Düsseldorfer Flughafen

09.06.2026 – 20:00 UhrLesedauer: 2 Min.

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EIn Flieger kommt am Düsseldorfer Flughafen an (Symbolbild): Asylsuchende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, erwarten viele neue Regeln. (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)

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Nordrhein-Westfalen plant ein Asylgrenzzentrum am Düsseldorfer Flughafen. Die Einrichtung ist Teil der neuen EU-Asylreform und soll Mitte 2028 in Betrieb gehen.

Am Düsseldorfer Flughafen soll bis Mitte 2028 ein sogenanntes Asylgrenzzentrum entstehen. Das hat Nordrhein-Westfalens Fluchtministerin Verena Schäffer angekündigt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die Einrichtung ist Teil der EU-Asylreform und wird 50 bis 60 der bundesweit 374 vorgesehenen Plätze für Asylgrenzverfahren aufnehmen.

NRW erhält damit eines von bundesweit sechs solcher Zentren. Als Übergangslösung ist eine leerstehende zentrale Unterbringungseinrichtung in Ratingen vorgesehen, die voraussichtlich bereits Anfang 2027 in Betrieb gehen könne. Die Kosten für beide Einrichtungen trägt der Bund.

Asylgrenzzentren sind keine Hafteinrichtungen

Schäffer beschrieb die Zentren als geschlossen, aber sie seien keine Hafteinrichtungen. Bewohner hätten Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf dem Außengelände sowie Zugang zu Freizeit- und Betreuungsangeboten. Die Einrichtungen dürften sie während ihrer Verfahren jedoch nicht oder nur in Begleitung verlassen, etwa für Arzt- oder Gerichtstermine.

Gemäß den neuen EU-Regeln seien die Asylgrenzzentren verpflichtend für Personen, die über Flughäfen einreisen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die maximale Aufenthaltsdauer betrage sechs Monate: bis zu drei Monate für das beschleunigte Verfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das etwa Angehörige sicherer Herkunftsstaaten oder Personen mit offensichtlich unbegründeten Anträgen betrifft. Für Rückführungen habe die Bundespolizei ebenfalls drei Monate Zeit.

Neue EU-Reform: Kinder sollen schneller Schule besuchen können

Ein weiterer Bestandteil der EU-Reform betrifft Kinder: Sie sollen künftig spätestens drei Monate nach einem Asylantrag eine Regelschule besuchen, in der Regel bereits nach zwei Monaten. Schäffer bezeichnete das als wichtigen Fortschritt: „Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Verbesserung, weil dieser Schritt die Startchancen von Kindern in Deutschland verbessert und ihnen die Chance auf schnelleres Lernen und Kennenlernen gibt.“

Um die neue Frist einhalten zu können, will NRW Familien mit schulpflichtigen Kindern künftig schneller aus den Landeseinrichtungen an die Kommunen weiterleiten. Bisher seien dafür sechs Monate vorgesehen gewesen. Als Zielmarke für die Umsetzung nannte Schäffer bereits das nächste Schuljahr. Ende Mai befanden sich knapp 7.000 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, darunter 710 Kinder.

Darüber hinaus hätten sich die EU-Staaten auf ein einheitliches Verfahren zur Registrierung unerlaubt eingereister Personen geeinigt. In NRW werde dieses sogenannte Screening zu Beginn des Aufenthalts in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum durchgeführt.

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