Wer trotz des Verbots mit Streusalz streut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Ordnungsämter in den Bezirken führen Kontrollen durch.
Es gibt Befreiungen vom Streusalz-Verbot, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zuständig für dafür ist die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Bezirksamts.
Eine Ausnahme kann etwa dann bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen – zum Beispiel bei Zufahrtsrampen zur Notaufnahme eines Krankenhauses, bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Altenheimen, oder auf Flächen, auf denen regelmäßig schwerer Rangierverkehr stattfindet. Keine Ausnahmegenehmigung wird hingegen für private Tiefgaragenzufahrten, glatte Gehwege in Wohnanlagen, Autowaschanlagen oder Schulhöfe mit Rutschgefahr erteilt.
Wer eine Befreiung beantragen will, muss dies schriftlich und mit Begründung tun. Antragsberechtigt ist jede Person, die von dem Verbot betroffen sein könnte – auch Nachbarn. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr zwischen 72 und 1.440 Euro fällig, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird.
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) sieht sich für den Winter 2025/2026 gut gerüstet und hat umfangreiche Vorräte an Streugut angelegt. In den Lagern befinden sich 13.000 Tonnen Salz, 2.100 Kubikmeter Sole und 5.000 Tonnen Splitt, wie das Unternehmen mitteilte.
