Trotz Spende und Rücktritt

Jetzt wird es für Ex-OB Dieter Reiter doch noch juristisch ernst


Aktualisiert am 12.06.2026 – 01:59 UhrLesedauer: 2 Min.

Dieter Reiter (SPD, l.) neben Harry Kane bei der Meisterfeier in München (Archivbild): Dem Ex-OB könnte ein Disziplinarverfahren ins Haus stehen. (Quelle: Daniel Löb/dpa)

Münchens ehemaliger OB könnte Gegenstand eines Disziplinarverfahrens werden. Das berichten mehrere Medien.

Das Geld ist gespendet, die Ämter sind abgegeben, die Karriere beendet – und trotzdem kommt Dieter Reiter nicht zur Ruhe. Die Regierung von Oberbayern hat nach Medienberichten ein Disziplinarverfahren gegen Münchens Alt-Oberbürgermeister eingeleitet.

Es bestehe der Verdacht, dass Reiter gegen Vorschriften des Beamtenrechts verstoßen habe, indem er ohne Genehmigung des Stadtrats beim FC Bayern „eine vergütete Tätigkeit ausgeübt hat“, zitieren der Bayerische Rundfunk sowie die Münchner Lokalzeitungen von Ippen Media einen Behördensprecher.

Verwaltungsbeirat, dann Aufsichtsrat – ohne Genehmigung

Konkret geht es um Reiters Rolle beim Rekordmeister: Der SPD-Politiker übte zunächst eine Tätigkeit im Verwaltungsbeirat des Vereins aus, ab Februar dann auch im Aufsichtsrat – beides ohne die erforderliche Genehmigung des Stadtrats. Für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat erhielt er vom Verein insgesamt 90.000 Euro.

Als der Fall kurz vor den Kommunalwahlen im März publik wurde, war der Wirbel groß. Reiter trat von seinen Bayern-Ämtern zurück und spendete die 90.000 Euro an soziale Projekte. Doch das reichte nicht, um den politischen Schaden zu begrenzen: Bei der Wahl zum Oberbürgermeister unterlag er seinem Herausforderer Dominik Krause von den Grünen überaus deutlich. Noch am Abend der Stichwahlniederlage am 22. März verkündete er seinen Rückzug aus der Politik.

Für Dieter Reiter gilt die Unschuldsvermutung

Der Rechtsanwalt des 68-Jährigen wurde laut Behörde über die Einleitung des Verfahrens informiert und erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach abschließender Ermittlung des Sachverhalts werde man „die nächsten Schritte prüfen“, so die Regierung von Oberbayern.

„Sollte sich ein Dienstvergehen bestätigen, ist über eine etwaige Disziplinarmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, zu entscheiden“, zitiert der BR die Behörde. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte jedoch die Unschuldsvermutung. Reiter selbst wollte sich nach Angaben von Ippen Media nicht zum Verfahren äußern.

Der Fall wurde wenige Tage vor den Kommunalwahlen in München bekannt und gilt als einer der entscheidenden Faktoren für den Ausgang der Bürgermeisterwahl in München.

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