Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Montenegro nähert sich der EU-Mitgliedschaft nur wenige Schritte

25 April 2026

XXL-Tulpenfeld als Ausflugstipp – Besuchertag am Sonntag

25 April 2026

«Keine Kürzungen der gesetzlichen Renten»

25 April 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Lifestyle»Discounter Action verliert vor Gericht
Lifestyle

Discounter Action verliert vor Gericht

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Discounter Action verliert vor Gericht
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Rücknahme verweigert

Discounter Action unterliegt im Pfandstreit


02.12.2025 – 15:49 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Stuttgart: Eine von etwa 530 Action-Filialen in Deutschland. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Arnulf Hettrich)

Ärger für Action: Der Discounter muss vor Gericht eine Niederlage einstecken. Der Grund dafür löst im Handel neue Diskussionen aus.

Der Discounter Action ist einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Landgericht Düsseldorf unterlegen. Das Gericht bestätigte den Vorwurf, dass das Unternehmen gegen das Verpackungsgesetz verstoßen hat.

Auslöser des Verfahrens waren Testkäufe, bei denen Action die Rücknahme pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen sowie die Auszahlung des Pfandbetrags verweigert haben soll. Da Händler laut Gesetz zur Rücknahme verpflichtet sind, sah die DUH darin einen klaren Rechtsverstoß und erhielt dafür nun die Unterstützung des Gerichts.

Für DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz ist der Fall ein wichtiges Signal: Eine flächendeckende Rücknahme bepfandeter Verpackungen sei zentral für den Umweltschutz. „Doch genau das hat Action in drei überprüften Filialen verweigert“, kritisiert sie im Branchenblatt „Lebensmittel Zeitung“. Gleichzeitig habe sich das Unternehmen damit einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber pflichtkonformen Wettbewerbern verschafft.

Die Organisation kündigte an, ihre stichprobenartigen Überprüfungen bei großen Händlern fortzusetzen. Zuletzt hatte auch die Verbraucherzentrale berichtet, dass in den vergangenen drei Jahren rund 400 Beschwerden zur Pfandrückgabe in etlichen Supermärkten eingegangen seien. Die bundesweite Betreuung des Themas übernimmt dabei die Beratungsstelle in Hamburg.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Diese Sorten wachsen in der Region

25 April 2026

Ministerium warnt vor gefährlichem Wirkstoff Sildenafil

25 April 2026

Darf der Bäcker alte Backware als frisch verkaufen?

25 April 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

XXL-Tulpenfeld als Ausflugstipp – Besuchertag am Sonntag

25 April 2026

«Keine Kürzungen der gesetzlichen Renten»

25 April 2026

Alexander Sixt wird neues Mitglied im Aufsichtsrat

25 April 2026

Aldi Nord und Lidl wieder 11 Cent günstiger

25 April 2026

Neueste Beiträge

Bruder von Epstein-Opfer Giuffre wendet sich an Royal

25 April 2026

Bundeswehr-Konvoi rollt durch Deutschland: Route bleibt geheim

25 April 2026

Diese Sorten wachsen in der Region

25 April 2026

Recent Posts

  • Montenegro nähert sich der EU-Mitgliedschaft nur wenige Schritte
  • XXL-Tulpenfeld als Ausflugstipp – Besuchertag am Sonntag
  • «Keine Kürzungen der gesetzlichen Renten»
  • Alexander Sixt wird neues Mitglied im Aufsichtsrat
  • Aldi Nord und Lidl wieder 11 Cent günstiger

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.