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Finanzen

Digitale Rentenübersicht ab 30. Juni 2023

wochentlich.deBy wochentlich.de9 April 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Digitale Rentenübersicht ab 30. Juni 2023
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In der Regel erhalten Bürger jedes Jahr eine Renteninformation – per Brief. Eine Onlineplattform macht vieles einfacher. Was heißt das für Versicherte?

Das Wichtigste im Überblick


Bislang läuft es so: Jahr für Jahr erhalten Bürger in Deutschland einen Brief von der Rentenversicherung – die Renteninformation. Sie zeigt Ihnen, welche Einnahmen aus der gesetzlichen Rente Sie im Alter erwarten können. Doch viele haben auch betrieblich oder privat vorgesorgt. Das macht die Sache unübersichtlich.

Das neue Angebot der Rentenversicherung soll helfen und Ihre Ansprüche aus allen drei Säulen der Altersvorsorge bündeln. t-online erklärt, wie Sie auf das Onlineportal zugreifen können und wo der Übersicht Grenzen gesetzt sind.

Was ist die digitale Rentenübersicht?

„Die digitale Rentenübersicht ist ein Onlineportal, das Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation besser zu kennen“, heißt es auf der Seite der Zentralen Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR), die das Portal unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung entwickelt.

So sollen Sie auf einen Blick Klarheit darüber bekommen, ob das Geld im Alter reicht oder ob Sie versuchen sollten, mehr für Ihre Rente zu tun. Bisher gibt es verschiedene Träger für die jeweiligen Altersleistungen, die Sie separat über die Zwischenstände informieren.

Wo finde ich die digitale Rentenübersicht?

Die digitale Rentenübersicht ist am 30. Juni 2023 an den Start gegangen. Sie finden sie unter rentenuebersicht.de.

Was umfasst die digitale Rentenübersicht?

Die Rentenübersicht zeigt Ihnen online Ihre Ansprüche in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Konkret sind das:

  • Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
  • private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sowie
  • Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Da die Rentenversicherung darauf angewiesen ist, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter beteiligen und ihre Daten zur Verfügung stellen, ist damit zu rechnen, dass in den ersten Monaten nach Start des Portals noch nicht alle Ansprüche zu sehen sein werden. Zudem werden Informationen der Beamtenversorgung und von berufsständischen Versorgungswerken derzeit noch nicht erfasst.

Die Rentenversicherung geht aber davon aus, „dass nach und nach auch die bisher fehlenden Teile Ihrer Altersvorsorge in der digitalen Rentenübersicht abgebildet werden. Genaue zeitliche Festlegungen gibt es dazu bisher nicht.“

Was sagen mir die dargestellten Werte?

Die digitale Rentenübersicht ist immer auf dem Stand der jüngsten Renten- und Standmitteilungen, die die Vorsorgeeinrichtungen übermittelt haben. Sie finden dort also beispielsweise Informationen dazu, wie viele Rentenpunkte Sie gesammelt haben, wie hoch Ihre prognostizierte Rente sein wird und was sich bei Ihrer Rente ändern wird.

Welche Ansprüche werden gar nicht berücksichtigt?

Vor allem bei der privaten Altersvorsorge weist die digitale Rentenübersicht Lücken auf. Schließlich sollen dort nur Ansprüche aus Versicherungen erfasst werden. Viele Bürger sorgen aber noch auf andere Art privat vor – etwa mit Kapitalanlagen wie ETF-, Aktien- und Fondssparplänen oder Festgeld. Auch Immobilienbesitz, der Ihnen womöglich Mieteinnahmen bringt, ist dort nicht zu finden.

Wie kann ich die Rentenübersicht nutzen?

Sie können das Rentenportal kostenlos von jedem gängigen Internetbrowser aus nutzen. Für die Authentifizierung benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder die eID-Karte für Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Bei allen Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch enthalten. Allerdings müssen Sie sie erst freischalten, bevor Sie sie nutzen können. Falls Sie Ihren PIN nicht kennen oder mehr zu Hand haben, können Sie Ihren Online-Ausweis in einem Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen. Zuständige Behörden finden Sie beispielsweise unter behoerdenfinder.de.

Zusätzlich müssen Sie sich die zum elektronischen Ausweis gehörende „AusweisApp2“ auf Ihr Smartphone laden und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bereithalten. Damit werden Ihre Altersvorsorge-Ansprüche zugeordnet. Lesen Sie hier, wo Sie Ihre Steuer-ID finden.

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