Ein weiterer Punkt: Wer Sonderzahlungen leistet, muss später nicht zwingend früher in Rente gehen. Entscheiden Sie sich doch dafür, bis zur regulären Altersgrenze weiterzuarbeiten, erhöhen die zusätzlichen Zahlungen die spätere Rente. Ein legaler Trick, mit dem Sie Ihre Rente steigern können.
Der Nachteil: Das Geld ist in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Sterben Sie früh, bleibt von den Sonderzahlungen für Erben in der Regel nichts übrig – abgesehen von möglichen Hinterbliebenenleistungen.
Weg 2: Die Rentenlücke selbst schließen
Die zweite Möglichkeit: Sie akzeptieren die niedrigere gesetzliche Rente und gleichen die Differenz aus eigenem Vermögen aus. Dafür kommen etwa Tagesgeld, Festgeld, Wertpapierdepots, Auszahlpläne, Mieteinnahmen oder andere private Rücklagen infrage.
Diese Variante ist flexibler. Wer Geld in Eigenregie anlegt, kann selbst entscheiden, wie viel er monatlich entnimmt. Bleibt am Ende Vermögen übrig, können Sie es vererben. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings müssen Sie genauer planen. Denn niemand weiß sicher, wie lange das Geld reichen muss. Wer die Lücke nur für 15 Jahre kalkuliert, aber 95 Jahre alt wird, steht später möglicherweise vor einem Problem.
Hinzu kommt die Inflation. Wer heute 394 Euro im Monat ausgleichen will, braucht in zehn oder 20 Jahren deutlich mehr, um die gleiche Kaufkraft zu erhalten. In der Beispielrechnung des „Handelsblatts“ wird angenommen, dass die monatliche Lücke jedes Jahr um 2,5 Prozent steigt. Soll sie über 30 Jahre ausgeglichen werden, summiert sich der Bedarf auf mehr als 200.000 Euro.
Zukünftiger Wert63.636 €
Wertverlust6.364 €
Damit ist die private Lösung teurer als der Ausgleich über die Rentenversicherung. Durch die jährlichen Rentenerhöhungen findet der Inflationsausgleich dort in der Regel automatisch statt. Dafür bleibt das Vermögen bei der privaten Variante flexibler verfügbar und kann gegebenenfalls an Angehörige fallen.
Welche Lösung besser ist, hängt vom Einzelfall ab
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Wer eine sichere lebenslange Zahlung möchte und keine größeren Vermögenswerte vererben will, für den kann der Ausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung attraktiv sein. Besonders dann, wenn die Sonderzahlungen steuerlich stark wirken.
Wenn Sie dagegen flexibel bleiben möchten, über größeres Vermögen verfügen oder Erben absichern wollen, könnten Sie mit einer privaten Lösung besser fahren. Dann sollten Sie aber sorgfältig planen, wie lange das Geld reichen soll und wie es angelegt wird.
