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Leasing-Fahrzeug: Diese Wartungsfehler kosten richtig Geld


16.11.2025 – 08:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Tachometer und Holzwürfel „LEASING“: Einblick in teure Leasing-Wartungsfallen. (Quelle: Wacharaklin – Getty Images, macgyverhh – Getty Images/getty-images-bilder)

Fahrzeugleasing boomt, birgt aber bei der Rückgabe finanzielle Risiken. Welche Wartung kann teuer werden? Ein Überblick.

Fahrzeugleasing erfreut sich großer Beliebtheit. Doch bei der Leasing-Rückgabe können bei verschiedenen Wartungsfehlern unerwartete Nachzahlungen anfallen. In welchen Fällen das möglich ist, erläutert dieser Beitrag. Es folgen Tipps, was gezahlt werden muss und worauf bei der Rückgabe zu achten ist.

Wer ein Fahrzeug least, ist kein Eigentümer, sondern Mieter. Am Ende der Leasingzeit wird es zurückgegeben. Der Leasinggeber ist daran interessiert, es nach Beendigung des Leasingvertrags im einwandfreien Zustand zurückzuerhalten.

Doch häufig entstehen Streitigkeiten, wenn unerwartete Kosten entstehen. Das kann beispielsweise aufgrund von übermäßiger Abnutzung, Schäden oder Mehrkilometern der Fall sein.

Wichtig ist hierbei, dass beim Privatleasing zwischen dem Kilometer- und Restwertleasing unterschieden wird:

Tipp: Allgemein ist eher das Kilometer-Leasing empfehlenswert, da Restwertverträge für Laien wirtschaftlich schwer einschätzbar sind.

Bei der Rückgabe wird darauf geachtet, ob regelmäßig Wartungen durchgeführt wurden. Der Umfang der Inspektion kann variieren. Ebenso wird geprüft, ob der Termin für die HU (Hauptuntersuchung) nicht überschritten wurde. Auch die einwandfreie Funktion von Motor und Ausstattung wird kontrolliert.

Weist das Fahrzeug übermäßige Gebrauchsspuren oder Schäden auf? Dann kann es aufgrund unterschiedlicher Bewertung zu Streitigkeiten zwischen Leasinggeber und Fahrzeugnutzer kommen. Zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören beispielsweise:

Letztendlich entscheiden die Größe und Anzahl der Schäden darüber, ob bei der Leasing-Rückgabe Kosten entstehen. Leasinggeber dürfen nach einigen Jahren nicht erwarten, dass das Auto den gleichen Zustand ohne Makel hat wie ein Neuwagen. Kleinere Gebrauchsspuren führen zu keinen finanziellen Ansprüchen des Leasinggebers.

Folgende Mängel können bei der Leasing-Rückgabe kostenpflichtig sein:

Wichtig: Der Leasingnehmer zahlt nicht die Reparaturkosten, sondern lediglich einen Anteil, den sogenannten Minderwert.

Das Mängelprotokoll sollte erst genau durchgelesen und geprüft und dann unterschrieben werden. Denn mit der Unterschrift erkennt der Fahrzeugnutzer vielleicht unbewusst Mängel an und akzeptiert in der Folge Nachzahlungen.

Es gibt bei der Feststellung des Minderwerts keine objektiven Kriterien. Es ist möglich, vorab einen Dienstleister zu beauftragen. Er kann einen Vorabcheck übernehmen, Mängel dokumentieren, den Minderwert abschätzen, das Fahrzeug aufbereiten und bei der Leasing-Übergabe die Verhandlung übernehmen.

Viele Leasing-Geber bieten ein Paket inklusive Wartungs- und Reparaturservice an. Der Vertrag sollte genau geprüft werden. Bei selbst verursachten Schäden am Leasing-Fahrzeug greift die Vollkaskoversicherung, die beim Abschluss eines Leasing-Vertrags oft verpflichtend ist.

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