Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Schwimmer im Rantzauer See vermisst

27 Mai 2026

Greuther Fürth schlägt Essen und bleibt in der 2. Bundesliga

27 Mai 2026

DSDS-Star Janina El Arguioui 70 Kilo leichter

27 Mai 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Diese Strafe erwartet Sie, wenn Sie keine GEZ-Gebühr zahlen
Finanzen

Diese Strafe erwartet Sie, wenn Sie keine GEZ-Gebühr zahlen

wochentlich.deBy wochentlich.de30 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Diese Strafe erwartet Sie, wenn Sie keine GEZ-Gebühr zahlen
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Laut Staatsvertrag ist für jede Wohnung der GEZ-Beitrag zu zahlen. Verzichten Sie als Vollzahler auf die Überweisung, drohen saftige Strafen.

Der Rundfunkbeitrag (bis 2012 GEZ – kurz für „Gebühreneinzugszentrale“) ist gesetzlich geregelt und beträgt monatlich 18,36 Euro. Auch wenn keine Zahlungsaufforderung vorliegt, müssen Sie pro Haushalt zahlen. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Lastschriftverfahren oder per Überweisung. Die Zahlungsfrist endet für Sie vier Wochen nach Fälligkeit.

Besteht eine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schreibt Ihnen die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags vor. Der Rundfunkbeitrag finanziert die Programme der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Nutzen Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, besteht dennoch die Zahlungspflicht. Selbst, wer keinen Fernseher, kein Radio und keinen Computer besitzt, ist vom Rundfunkbeitrag nicht automatisch befreit.

Was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird?

Sind Sie nicht von der Beitragszahlung befreit – also Vollzahler – drohen bei Nichtzahlung Konsequenzen. Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid, alle offenen Beiträge sind nachzuzahlen. Nachforderungen entstehen bis zu drei Jahre rückwirkend. Zusätzlich fällt ein Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro an. Zahlen Sie trotzdem nicht und verzichten auf Widerspruch, drohen Vollstreckungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist eine Geldstrafe von fünf Euro bis 1.000 Euro möglich.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Rundfunkbeitrag wird für jede Wohnung erhoben. Der Beitragsservice schreibt häufig zufällig eine Person an, die in dieser Wohnung lebt. Alle in der Wohnung lebenden Personen müssen sich beim Beitragsservice melden. Anschließend melden sich Mitbewohner ab, wenn eine andere Person bereits zahlt. Dem Beitragsservice teilen Sie den Namen der bereits zahlenden Person und die Beitragsnummer mit. Alle Personen innerhalb der gemeinsamen Wohnung teilen sich den Beitrag.

Beitragszahlung für die Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag. Aber: Sie sind verpflichtet, den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die Zweitwohnung zu informieren. In die Mitteilung gehören folgende Angaben:

  • Adresse der Zweitwohnung
  • Beitragsnummer der Zweitwohnung
  • Hinweis, dass Sie bereits für die Hauptwohnung zahlen
  • Bitte um Befreiung für die Zweitwohnung.

Wer braucht keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen?

Beziehen Sie Sozialleistungen, sind keine Beiträge zu zahlen. Zu den Sozialleistungen zählen:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG

Verzichten Sie auf Sozialleistungen trotz Anspruch, lassen Sie sich ebenfalls befreien. Die Befreiung erfolgt immer per Antrag. Verwenden Sie dazu die Antragsformulare, die Sie bei den Städten, Gemeinden und Behörden erhalten, die Ihre Leistungen bewilligen. Liegt eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF vor, gilt für Sie pro Monat ein ermäßigter Beitragssatz von 6,12 Euro.

Leben befreite Personen mit einem Vollzahler zusammen, hat der Vollzahler den regulären Rundfunkbeitrag zu zahlen. Mehrere Vollzahler teilen den Beitrag auf.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Ölkonzern BP wirft Verwaltungsratschef Manifold raus – Aktienkurs sinkt

26 Mai 2026

120 Millionen im Jackpot – alles, was Sie jetzt wissen müssen

26 Mai 2026

Ölkonzern BP wirft Verwaltungsratschef raus – Aktienkurs sinkt

26 Mai 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Greuther Fürth schlägt Essen und bleibt in der 2. Bundesliga

27 Mai 2026

DSDS-Star Janina El Arguioui 70 Kilo leichter

27 Mai 2026

Mobilisierung von privatem Kapital zur Skalierung der digitalen Infrastruktur in Asien

27 Mai 2026

Dieser Bergbausee ist ein Juwel

27 Mai 2026

Neueste Beiträge

Infrastruktur, Verkehr und Co. in den Gemeinden

27 Mai 2026

Fans von Greuther Fans sauer trotz Sieges in der Relegation

27 Mai 2026

Anne Hathaway spricht erstmals über ihre Augenkrankheit – „Halbblind“

27 Mai 2026

Recent Posts

  • Schwimmer im Rantzauer See vermisst
  • Greuther Fürth schlägt Essen und bleibt in der 2. Bundesliga
  • DSDS-Star Janina El Arguioui 70 Kilo leichter
  • Mobilisierung von privatem Kapital zur Skalierung der digitalen Infrastruktur in Asien
  • Dieser Bergbausee ist ein Juwel

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.