Höherer Grundfreibetrag

Diese Rentner sollen nach der Reform mehr Geld haben


24.06.2026 – 11:51 UhrLesedauer: 3 Min.

Altersarmut: Viele Rentnerinnen und Rentner sind von Armut bedroht.

Neuer Rentenfreibetrag: Viele Menschen sind im Alter von Armut bedroht. (Quelle: IMAGO/Ok Shu)

Die Bundesregierung will mehr dafür tun, dass die Bürger vor Altersarmut geschützt sind. In Zukunft soll es einen neuen Rentenfreibetrag geben.

Wer in Deutschland in Rente geht und nicht genug Einkommen für den Lebensunterhalt hat, kann die sogenannte Grundsicherung im Alter erhalten. Wer genau darauf Anspruch hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung können aber Rentner, die weniger als 1.101 Euro an Gesamteinkommen zur Verfügung haben, ihren Anspruch auf die Grundsicherung prüfen.

Wie hoch der Zuschlag aus der Grundsicherung ausfällt, wird individuell berechnet. Jedes Einkommen, das der betroffene Rentner hat, wird dabei angerechnet und die Grundsicherung entsprechend gekürzt. Dazu zählen auch alle Renten, auf die der Betroffene Anspruch hat.

Genau das will die Bundesregierung in ihrer großen Rentenreform nun ändern: Wer eine Rente bezieht und trotzdem auf Grundsicherung angewiesen ist, soll künftig mehr von der Rente behalten können, ohne dass sich das negativ auf die Grundsicherung auswirkt. Funktionieren soll das über einen neuen Rentenfreibetrag, wie es aus Kreisen des Arbeitsministeriums heißt.

Im Video | Geld im Alter reicht nicht aus: „Wir gehen beide noch arbeiten“

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Wer gearbeitet hat, soll mehr Rente bekommen

Hintergrund ist, dass Personen, die eine Rente beziehen, in ihrem Arbeitsleben zumindest eine Zeit lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben müssen und somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Wer nie eingezahlt hat, bekommt auch keine Rente. Nach aktuellem Recht wird aber nicht ausreichend zwischen diesen beiden Gruppen unterschieden.

Wer sein Leben lang arbeitslos war, bekommt genauso die Grundsicherung im Alter wie jene, die eingezahlt haben, aber trotzdem nicht über die Runden kommen. So kann es passieren, dass ein Rentner, der nie gearbeitet hat, genauso viel hat wie der, der einer Arbeit nachgegangen ist.

Wie genau der neue Rentenfreibetrag ausfallen soll, möchte die Bundesregierung im Rahmen ihrer großen Sozialstaatsreform festlegen. Ziel soll es aber sein, diese Ungleichheit zu beheben. Wer gearbeitet hat, solle immer mehr haben als der, der keine Beiträge geleistet hat.

Grundrente als Vorbild

Einen Rentenfreibetrag gibt es auch schon für Personen, die einen Grundrentenzuschlag erhalten. Diesen gibt es speziell für Rentner, die lange eingezahlt haben (mindestens 33 Jahre) und trotzdem nur sehr kleine Renten beziehen. Deren Rente wird automatisch aufgestockt, ein Antrag ist dafür nicht nötig. Auch hier wird das andere Einkommen der Berechtigten angerechnet, aber nur ab einer Freigrenze von 1.491,28 Euro im Monat.

Dieses Modell soll nun auch auf Rentner ausgeweitet werden, die weniger als 33 Beitragsjahre geleistet haben. Diejenigen, die also die Mindestwartezeit von fünf Beitragsjahren, die für den Rentenanspruch gilt, erfüllt haben, aber weniger als die nötigen 33 Jahre für die Grundrente haben, sollen also bessergestellt werden und mehr von ihrer eigenen Rente behalten können, wenn sie zusätzlich eine Grundsicherung bekommen.

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