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Finanzen

Diese Pauschalen erleichtern Ihre Abgabe

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juli 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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Diese Pauschalen erleichtern Ihre Abgabe
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Steuererklärung

Hier nimmt es das Finanzamt nicht so genau


01.07.2025 – 11:20 UhrLesedauer: 3 Min.

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Eine Frau macht ihre Steuererklärung: Mit Pauschalen kann man sich das Leben erleichtern. (Quelle: damircudic/getty-images-bilder)

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Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher. t-online erklärt, welche Pauschalen Sie legal und ohne großen Aufwand nutzen können.

Die Einkommensteuererklärung zu erledigen, ist wohl für die wenigsten Menschen eine Freude. Umso besser also, wenn es Möglichkeiten gibt, die Aufgabe ohne großen Zeitaufwand hinter sich zu bringen. Das Zauberwort dafür lautet: Steuerpauschalen.

Diese Beträge dürfen Sie ohne Einzelnachweise in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Darauf weist das Fachportal „steuertipps.de“ hin. Das heißt: An diesen Stellen wird die Steuererklärung nicht bis ins kleinste Detail geprüft. Das soll den Beamten, aber auch den Steuerpflichtigen die Arbeit erleichtern. Dabei gilt: Belege und Nachweise müssen zwar nicht mitgeschickt, aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufbewahrt werden.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Pauschalen:

Wer zur Arbeit pendelt, darf für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 30 Cent ansetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 38 Cent. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind.

Wenn Sie kein eigenes Auto nutzen, gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche erkennt das Finanzamt meist 230 Arbeitstage an. Bereits ab 18 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich dann der Ansatz, weil damit in der Regel die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro überschritten wird.

  • Steuererklärung 2024: Welche Ausgaben Sie unbedingt absetzen sollten

Diese wird bei jedem Steuerzahler automatisch berücksichtigt, sodass sich ein Eintrag der einzelnen Posten in der Steuererklärung erst dann lohnt, wenn Sie damit über 1.230 Euro kommen. Die Angaben zur Pendlerpauschale tragen Sie in der Steuererklärung in die Anlage N ab Zeile 30 ein.

Arbeiten Sie überwiegend zu Hause, dürfen Sie für jeden Tag sechs Euro als Tagespauschale ansetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen). Dabei ist ein separates Arbeitszimmer nicht erforderlich. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eigentlich einen Arbeitsplatz stellt, dürfen Sie die Pauschale geltend machen, wenn Sie diesen an einzelnen Tagen nicht nutzen. Die Homeoffice-Pauschale gehört ebenfalls in die Anlage N. Die dafür vorgesehenen Felder finden Sie in Zeile 61.

Beruflich genutzte Gegenstände wie Laptop, Bürostuhl oder Fachliteratur zählen zu den Arbeitsmitteln und sind ebenfalls absetzbar. Wer keine Einzelquittungen vorlegen möchte, kann pauschal 110 Euro pro Jahr ansetzen (Anlage N, ab Zeile 57). Das lohnt aber nur, wenn Sie keine wertvolleren Anschaffungen hatten. Mit Laptop und Co. sind die 110 Euro natürlich schnell überschritten.

  • Frag t-online: Wie Sie Ihren Laptop richtig von der Steuer absetzen

Lohn und Gehalt landen üblicherweise auf einem Girokonto. Die Kontoführungsgebühren dafür können Sie pauschal mit 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten angeben. Tragen Sie die Kosten dafür in die Zeilen 65 bis 66 in der Anlage N ein.

Gut zu wissen: Depotgebühren oder Ordergebühren bei Wertpapieren lassen sich nicht mehr absetzen. Diese sind über die Abgeltungssteuer, die 2009 eingeführt wurde, im Wortsinne „abgegolten“. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nutzen Sie Ihr privates Telefon auch für berufliche Zwecke, dürfen Sie 20 Prozent der Telefonkosten geltend machen, höchstens jedoch 20 Euro monatlich. Das ergibt einen jährlichen Pauschalbetrag von maximal 240 Euro. Diese Angaben gehören ebenfalls in die Zeilen 65 bis 66 in der Anlage N.

  • Lesen Sie auch: Checkliste für die Steuererklärung – was brauche ich alles?

Wer sich neu orientiert und Bewerbungen verschickt, kann diese Kosten ebenfalls absetzen – ohne jede Quittung einzeln sammeln zu müssen (Anlage N, Zeilen 65 bis 66). Für Bewerbungen per E-Mail gilt eine Pauschale von 2,50 Euro, bei Bewerbungen per Mappe sind es 8,50 Euro pro Bewerbung.

Nicht jedes Outfit gilt automatisch als Berufskleidung. Absetzbar sind nur typische Berufsbekleidungen wie Schutzkleidung, Uniformen oder weiße Arztkittel. Für diese lässt sich entweder die tatsächliche Summe oder eine Pauschale zwischen 150 und 200 Euro pro Jahr angeben. In der Steuererklärung tragen Sie die Kosten in den Zeilen 57 bis 58 in der Anlage N ein.

So großzügig das Finanzamt bei den genannten Pauschalen ist, so genau schaut es hin, wenn Sie darüber hinausgehende, ungewöhnlich hohe Kosten ansetzen oder Einzelausgaben ohne plausiblen Grund geltend machen. Dann kann es Nachweise einfordern und gegebenenfalls die wahren Ausgaben eintragen.

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