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You are at:Home»Auto»Diese Nummernschilder sind tabu
Auto

Diese Nummernschilder sind tabu

wochentlich.deBy wochentlich.de23 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Diese Nummernschilder sind tabu
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Individuelle Kombinationen auf dem Nummernschild sind beliebt. Doch nicht alle sind dabei erlaubt. In welchen Fällen die Behörden Wünsche ablehnen dürfen.

Wenn Sie sich ein neues (oder neues gebrauchtes) Auto zulegen, haben Sie beim Kennzeichen wahrscheinlich ein bestimmtes Wunschkennzeichen im Kopf, das Sie vorn und hinten an die Stoßfänger anbringen. Meist sind das Initialen, Ihr Geburtstag oder eine andere Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die Ihnen etwas bedeutet. Manchmal ergibt die Kombination aus Städtekürzel und den weiteren Buchstaben auch originelle Kombinationen, zum Beispiel B-OY, HE-LD oder HA-SE. Was Sie über das Wunschkennzeichen wissen müssen, erfahren Sie übrigens hier.

Aber was nicht jeder weiß: Einige Kombinationen sind in Deutschland verboten. Warum das so ist und um welche es sich handelt, lesen Sie hier.

Verbotene Kennzeichen mit historischem Bezug

Die Begründung für Verbote steckt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 8: Ein Autokennzeichen dürfe „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“.

Die mit Abstand meisten Einschränkungen gibt es dementsprechend für Abkürzungen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Bundesweit nicht erlaubt sind: KZ (Konzentrationslager), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel), HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus). Auch Kombinationen wie „HH 88“ für „Heil Hitler“ oder „AH 18“ für „Adolf Hitler“ sind tabu. Die Gründe liegen auf der Hand: Solche Kürzel verherrlichen den Nationalsozialismus und sind verfassungsfeindlich.

Weitere verbotene Buchstabenkombinationen

Je nach Bundesland können noch andere Kürzel gesperrt sein. Beispiele: In Brandenburg sind JN, HH sowie AH mit 18 verboten. Sachsen-Anhalt erlaubt im Saalekreis nicht SK-IN. Schleswig-Holstein sieht IZ-AN (rückwärts für NAZI) und HEI-L als kritisch an. Die Gründe sind ähnlich wie bei den NS-Kürzeln – die Kombinationen haben einen rechtsextremen oder verfassungsfeindlichen Hintergrund. Aber auch Bezüge zur DDR-Geschichte wie S-ED, Militarismus (WAF-FE in Warendorf) oder andere Worte wie SU-FF oder BUL-LE stehen auf der Verbotsliste.

Verbotene Zahlenkombinationen

Bestimmte Zahlenkombinationen sind in einigen Bundesländern ebenfalls nicht zugelassen, etwa: 14 (symbolisch für eine aus 14 Wörtern bestehende Parole eines US-amerikanischen Neonazi-Führers), 18, 28, 88, 188, 1888 in Brandenburg (Codes der rechten Szene), oder 88 im Saalekreis in Sachsen-Anhalt (Bedeutung „Heil Hitler“).

Aktuell gesperrte Kennzeichen

Aufgrund des Ukraine-Kriegs haben einige Städte und Kreise wie Düsseldorf, Leverkusen oder Herford den Buchstaben „Z“ für Nummernschilder gesperrt. Das „Z“ wird von Russland als Symbol für den Angriffskrieg verwendet.

Wer also auf Nummer sicher gehen will, das gewünschte Kennzeichen auch wirklich zu bekommen, sollte sich vorab über die geltenden Verbote informieren, rät der ADAC. Meist können Sie das kostenfrei auf den Seiten der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde oder des Bürgerbüros testen.

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