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Finanzen

Diese Kosten kommen auf uns zu

wochentlich.deBy wochentlich.de25 Juli 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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Krankenkasse im Ruhestand

Für diese Rentner wird es besonders teuer


Aktualisiert am 21.07.2025Lesedauer: 6 Min.

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Eine Ärztin im Gespräch mit einer Rentnerin (Symbolbild): Im Alter sind viele Menschen in der Krankenversicherung der Rentner. (Quelle: Fatcam/getty-images-bilder)

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Auch im Ruhestand müssen gesetzlich Versicherte weiterhin für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Wie teuer das wird, kommt auf die Umstände an.

Ist das Rentenalter erreicht, bekommen viele Rentner erst einmal einen Schreck. Der Grund: Die Rente fällt nach Abzug von Steuern und den Beiträgen für die Krankenversicherung oft kleiner aus als erwartet.

Vor allem Rentner, die es nicht in die sogenannte Krankenversicherung der Rentner schaffen, müssen oft Einbußen hinnehmen. Die Krankenversicherung für Rentner ist, anders als der Name vermuten lässt, keine eigene Versicherung, sondern lediglich der Versicherungsstatus. Rentner mit diesem Status bleiben bei ihrer Krankenkasse, zahlen aber einen geringeren Beitrag als die freiwillig versicherten Rentner.

In die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen nur die Rentner, die während der zweiten Hälfte ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren.

Dabei ist unwichtig, ob Sie als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied versichert waren – etwa wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler tätig gewesen sind. Ebenfalls anrechenbar sind Zeiten der Familienversicherung und einer Versicherung in der ehemaligen DDR.

Auch Zeiten des Verbleibs in einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland sind anrechenbar – wenn es sich um Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) handelt oder um Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Es ist deshalb besonders wichtig, vor allem in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens die meiste Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, da wirklich nur dieser Zeitraum für die Einordnung in den Versichertenstatus gewertet wird.

Neu-Rentner, die zwischendurch privat versichert waren, haben dennoch eine Chance, in die KVdR zu kommen. Für jedes Kind des Rentenantragstellers werden drei Jahre angerechnet – auch für Pflegekinder.

  • Beispiel: Angenommen, eine Mutter von zwei Kindern stellt 2025 einen Rentenantrag, nachdem sie zwischen 1975 bis 2025 erwerbstätig war. Die meiste Zeit war sie dabei gesetzlich versichert, lediglich während der letzten fünf Jahre ihres Arbeitslebens hat sie sich privat versichert.

Um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen, müsste sie mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens, also die letzten 22,5 Jahre, gesetzlich versichert gewesen sein. Weil sie in den letzten Jahren ihres Erwerbslebens aber fünf Jahre in einer privaten Krankenversicherung war, reicht die Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich nicht aus.

Da sie aber zwei Kinder hat, bekommt sie pro Kind drei Jahre angerechnet, insgesamt also sechs Jahre. Somit schafft sie es dann doch noch in die günstigere Krankenversicherung der Rentner.

Wenn Senioren die Kriterien für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, können sie sich freiwillig gesetzlich versichern, falls sie vor dem Renteneintritt bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Das Problem: Anders als die Rentner in der Krankenversicherung der Rentner müssen freiwillig Versicherte auf all ihre Einkünfte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Zu diesen Einnahmen gehören neben der Rente auch Versorgungsbezüge, Erwerbseinkommen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.

  • Krankenversicherung: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig auf eine Mitgliedschaft in der KVdR hinzuarbeiten und ab dem 40. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben – oder sich alternativ für die private Krankenversicherung zu entscheiden.

Die Höhe der Beiträge variiert je nachdem, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner oder in die freiwillige Versicherung aufgenommen werden. Zudem unterscheidet sich die Höhe der prozentualen Sätze nach Krankenkasse. Grundsätzlich gilt wie bei allen anderen Krankenversicherten auch für Rentner der aktuell normale Beitragssatz von 14,6 Prozent, wovon die Rentenversicherung aber die Hälfte übernimmt.

Unabhängig davon, ob Sie freiwillig versichert sind oder im Rahmen der KVdR, zahlen Sie folglich 7,3 Prozent auf Ihr anrechenbares Einkommen, also die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente.

  • Rentenfrage: Wie berechnet sich der KV-Beitrag als Rentner?
  • Rentenfrage: Kann ich in die KV für Rentner wechseln, wenn ich noch arbeite?

Unterschiede treten erst bei anderen Einkunftsarten auf. Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist, zahlt zwar wie ein freiwillig Versicherter auch die vollen 14,6 Prozent auf Versorgungsbezüge. Dazu zählt auch die Betriebsrente. Seit 2024 gilt hier ein höherer Freibetrag (von 187,25 Euro).

Anders als Rentner in der freiwilligen Versicherung müssen Sie jedoch in der Krankenversicherung der Rentner keine Beiträge auf Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder privaten Rentenversicherungen entrichten.

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