
Pflege und Kosten
Diese Gebühren zahlen Senioren im Heim oft doppelt
12.01.2026 – 13:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Viele Pflegeheimbewohner zahlen TV-Gebühren, obwohl sie bereits abgedeckt sind. Warum es zu Doppelzahlungen kommt und wie sie sich vermeiden lassen.
Für Zusatzleistungen rund um die Pflege müssen Senioren mit ihrem Privatvermögen aufkommen – die Pflegeversicherung zahlt hier nicht. Telefon, Internet und TV sind solche Zusatzleistungen. In der Praxis zahlen viele Senioren ungewollt doppelt, weil sie an Verträge gebunden oder zur Abnahme von TV über das Pflegeheim verpflichtet sind.
Wer ins Pflegeheim zieht, unterzeichnet einen umfassenden Mietvertrag. Darin sind die Kosten für die Heimunterbringung nebst Zusatzkosten geregelt. Die Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse, für Zusatzkosten sind Betroffene aber selbst verantwortlich.
In vielen Pflegeheimen gehört ein Receiver für den Kabelempfang zu den Zwangsmieten. Er ist im Mietvertrag enthalten und muss über Zusatzgebühren finanziert werden. Die Falle: Gezahlt werden muss auch dann, wenn der Receiver nicht genutzt wird.
Technisch gesehen sind die vom Heim bereitgestellten Geräte oft veraltet. Die monatliche Miete liegt zwischen fünf und 15 Euro. Grundsätzlich ist es zulässig, wenn Heime Zusatzkosten an Mieter weitergeben, sofern sie deklariert sind. Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass Zusatzkosten inklusive Mieten und Instandhaltungsmaßnahmen auf die Bewohner umlegbar sind.
Ein Blick in den Heimvertrag hilft bei Unsicherheit. Auch Rücksprache mit Verbraucherzentralen kann hilfreich sein. Nicht jeder Heimablauf ist korrekt geregelt. Bewohner sollten immer eine eigene Wahl zur Nutzung eigener Geräte haben.
Bewohner von Pflegeheimen müssen regelmäßig Pflegeheim-Investitionskosten bezahlen. Dazu gehören Kosten für Gemeinschaftsräume und deren Einrichtung, oft inklusive Bereitstellung von TV-Geräten. Die Gebühren müssen auch dann gezahlt werden, wenn ein Bewohner die Einrichtungen nicht nutzt, beispielsweise durch Bettlägerigkeit.
Für einen eigenen TV-Anschluss auf dem Zimmer fallen zusätzliche Kosten an. Stellt das Heim einen zentralen Breitbandkabelanschluss bereit, werden die Kosten ebenfalls auf die Heimbewohner umgelegt. Deklariert wird das als Betriebskostenanteil und ist zu zahlen, selbst wenn der heiminterne Anschluss nicht genutzt wird.
Verwenden Heimbewohner einen eigenen Receiver, sind sie von der Gebühr nicht ausgenommen. Gleiches gilt bei privat abgeschlossenen Verträgen mit Kabelanbietern. Die im Mietvertrag festgehaltene Gemeinschafts- und Betriebskostengebühr muss trotzdem gezahlt werden.
Bis 2024 konnte auch in Pflegeheimen das Nebenkostenprivileg genutzt werden. Ein Heimanschluss wurde dann für eine geringe Gebühr auf die Mieter des Heimes verteilt. Seit 2024 ist das nicht mehr möglich, denn das Nebenkostenprivileg fiel weg. Um weiter TV zu schauen, müssen Heimbewohner (falls es keine alternativen Anschlüsse gibt) nun selbstständig einen Kabelvertrag abschließen.
Sind bereits Gebühren für einen Gemeinschaftsanschluss in den Nebenkosten enthalten, zahlt der Bewohner doppelt. Hier gilt mithilfe der Verbraucherzentrale zu prüfen, ob die Gebühr weiterhin rechtmäßig ist. Bei alten Verträgen kann eine Änderung möglich sein.













