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Finanzen

Diese Einkommensgrenze fällt ab September 2026 weg

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Diese Einkommensgrenze fällt ab September 2026 weg
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Für Arbeitnehmer und Rentner

Das ändert sich ab September bei der Steuererklärung


01.07.2026 – 11:56 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eine Frau stellt Berechnungen an: Eine neue Steuerregel kann vielen Bürgern Geld und Aufwand sparen. (Quelle: Jordi Salas/getty-images-bilder)

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Eine wichtige Grenze bei der Lohnsteuerhilfe fällt weg. Für viele Angestellte und Rentner kann die Steuererklärung dadurch einfacher werden.

Für viele Arbeitnehmer und Rentner könnte die Steuererklärung ab September 2026 einfacher werden. Dann dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen beraten als bisher. Grund ist eine Änderung im Steuerberatungsgesetz, auf die der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. aufmerksam macht.

Bislang gilt: Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder grundsätzlich bei der Einkommensteuer beraten, wenn diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltsleistungen haben. Kommen jedoch weitere sogenannte Überschusseinkünfte hinzu – etwa aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften –, gelten Obergrenzen.

Diese liegen zurzeit bei 18.000 Euro für Alleinstehende und 36.000 Euro für Ehepaare. Wer diese Grenzen überschreitet, darf sich nicht mehr von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen und muss sich in der Regel an einen Steuerberater wenden.

  • Tabelle zeigt: So viel darf Ihr Steuerberater höchstens kosten
  • Steuerberater finden: Kriterien für eine gute Steuerberatung

Mehr Menschen profitieren von Lohnsteuerhilfe

Ab dem 1. September 2026 entfallen diese Grenzen. Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner können künftig auch dann Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden oder bleiben, wenn ihre zusätzlichen Überschusseinkünfte über den bisherigen Beträgen liegen.

Auch bestehende Mitglieder profitieren: Wer bislang knapp unter der Grenze lag und befürchten musste, bei steigenden Einnahmen aus der Beratung herauszufallen, kann künftig weiterbetreut werden.

Selbstständige und Gewerbetreibende außen vor

Die Neuregelung hat allerdings Grenzen. Sie gilt nur für sogenannte Überschusseinkünfte. Nicht erfasst sind Gewinneinkünfte, etwa aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit.

Wer also selbstständig arbeitet, ein Gewerbe betreibt oder entsprechende Gewinneinkünfte erzielt, kann weiterhin nicht einfach über einen Lohnsteuerhilfeverein beraten werden. In solchen Fällen bleibt meist der Gang zum Steuerberater nötig.

Lohnsteuerhilfevereine erstellen für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, prüfen Steuerbescheide, kommunizieren mit dem Finanzamt und legen bei Bedarf Einspruch ein. Anders als bei Steuerberatern zahlen Mitglieder in der Regel keinen einzelnen Rechnungsbetrag nach Aufwand, sondern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr. Für viele Steuerzahler ist das oft eine günstigere Alternative.

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