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Finanzen

Deutsche Bahn klagt gegen Mitbewerber – Italo will auf deutsche Schienen

wochentlich.deBy wochentlich.de14 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Italo drängt auf deutsche Schienen

Die Bahn wehrt sich gegen ihre Wettbewerber

14.08.2026 – 16:32 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Hochgeschweindigkeitszug von Italo steht in FLorenz (Archivbild): (Quelle: aapsky via imago-images.de/imago)

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Das italienische Bahnunternehmen Italo will ab 2028 auf deutschen Schienen fahren. Die Bundesnetzagentur hat dafür Kapazitäten freigegeben. Doch die Deutsche Bahn klagt.

Die Deutsche Bahn muss nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur ihren Wettbewerbern auf bestimmten Strecken mehr Platz machen – und geht nun gerichtlich gegen diese Entscheidung vor.

Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Ziel sei es, „die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen“.

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Worum geht es?

Hintergrund des Streits ist ein möglicher neuer Konkurrent der Bahn im Fernverkehr: Das italienische Verkehrsunternehmen Italo hat angekündigt, ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen zu wollen und nimmt dabei zunächst zwei Hauptkorridore in den Blick: München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg.

Italo hatte dafür Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das italienische Unternehmen wollte damit erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden.

Wie hat die Bundesnetzagentur entschieden?

Die Bundesnetzagentur hat daraufhin entschieden, dass die für die Vergabe der Trassen zuständige InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach nur für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist.

imago images 0821676490Vergrößern des Bildes
Bauarbeiten zur Erweiterung der Bahnstrecke Emmerich-Oberhausen. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)

Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der BNetzA zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. „Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird“, teilte die Behörde mit.

Warum klagt die Bahn?

Die Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe durch den Beschluss deutlich komplizierter werden könnte. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten, denn die Kapazitäten sind eng begrenzt – Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz.

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