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Lifestyle

Der Briefversand wird länger dauern – und auch teurer?

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Juni 2024Keine Kommentare4 Mins Read
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Der Briefversand wird länger dauern – und auch teurer?
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Nach einem Vierteljahrhundert wird das Postgesetz modernisiert, das Regelwerk ist reichlich verstaubt. Das ändert sich für Verbraucher.

Die Reform des Postgesetzes ist auf der Zielgeraden. Am Donnerstagmittag stimmt der Bundestag im Plenum ab, danach ist der Bundesrat am Zug. Ein Überblick über die Gesetzesnovelle und deren Folgen für Verbraucher.

Nach der Privatisierung der Bundespost in den 90ern legte der Staat Regeln fest, damit die Bürger auch künftig zuverlässig Briefe bekommen und leicht Briefmarken kaufen können. Der Bund schreibt seither vor, dass jedes größere Dorf eine Postfiliale haben muss, dass Briefkästen in Reichweite sein und die Briefe recht schnell beim Empfänger ankommen müssen.

Außerdem müssen Briefe an sechs Tagen die Woche zugestellt werden. Auch an Montagen, obwohl am Wochenende nur wenige Briefe verschickt werden und der Briefkasten zum Wochenauftakt daher häufig leer bleibt.

Die Regeln stammen aus einer Zeit, als der Online-Handel noch in den Kinderschuhen steckte und Briefe Teil der Alltagskommunikation waren. Seither hat sich viel getan: Die Menschen setzen im Digitalzeitalter auf Chats und Mails statt auf Briefe und beim Shopping sind sie häufig im Internet unterwegs statt in der Innenstadt. Daher schrumpft die Briefmenge seit Langem und die Anzahl der Pakete geht durch die Decke.

Für die Post haben sich die Stückkosten massiv erhöht, schließlich muss sie ein gleich großes Briefnetz betreiben, in dem sie immer weniger Sendungen hat. Sie muss überall in Deutschland Briefe zustellen, auch auf einsamen Bauernhöfen. Der veränderten Nachfrage hat sich das Postgesetz bislang nicht angepasst – das gilt als überfällig und soll nun endlich passieren.

Die Deutsche Post bekommt weniger Zeitdruck als bisher. Derzeit müssen noch mindestens 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 Prozent am übernächsten. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass es erst am dritten Werktag nach Einwurf einen Pflichtwert gibt, und zwar besagte 95 Prozent. Am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein.

Dadurch kann die Post Kosten senken, die jahrzehntelang eingesetzten Inlandsflüge zur Briefbeförderung wurden gestrichen – das half auch beim Klimaschutz. Für den Verbraucher heißt das aber auch, dass er im Schnitt länger auf einen Brief warten muss als bisher. Wer es eilig hat, kann aber einen schnelleren Prio-Brief verschicken. Der ist teurer als der Standard-Brief.

Der Briefkasten ist längst nicht mehr so voll wie früher. Selbst Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen kommen bei immer mehr Menschen digital an, statt per Post. Im Internetzeitalter sind die meisten Briefe nicht dringlich – vielen Bürgern ist es nicht mehr so wichtig, ob ein Brief heute ankommt oder morgen. Hauptsache, er kommt irgendwann zuverlässig an.

Laut einer YouGov-Umfrage, die am 11. Juni unter 2.577 Menschen durchgeführt wurde, befürworten 50 Prozent der Befragten diesen zentralen Punkt der Reform. 37 Prozent lehnten ihn ab, der Rest machte keine Angaben.

Automaten dürften künftig häufiger in Dörfern und am Stadtrand zu finden sein als bisher. Denn auf die Pflicht zu einem starken Filialnetz, die es im alten Gesetz gab und die auch im neuen Gesetz erhalten bleiben soll, können sie in bestimmten Fällen angerechnet werden. Die Kommune vor Ort und die Bundesnetzagentur haben hierbei aber ein Wörtchen mitzureden.

Der Vorteil an Automaten ist, dass sie rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Mit Menschen besetzte Filialen – häufig Kioske oder Supermärkte mit Post-Schalter – haben hingegen Öffnungszeiten. Andere Eckpunkte des alten Gesetzes bleiben erhalten, etwa die Sechs-Tage-Zustellung – es wird also weiterhin auch montags zugestellt werden müssen.

Für Pakete gibt es zwar keine staatlichen Laufzeitvorgaben, andere Teile des Gesetzes betreffen aber durchaus auch diese Branche. Dort geht es um bessere Arbeitsbedingungen: Pakete, die schwerer sind als 20 Kilo, sollen im Regelfall von zwei Zustellern ausgehändigt werden, außer wenn ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung steht. Dann ist auch die Ein-Personen-Zustellung zulässig.

Außerdem sollen Subunternehmen, deren Einsatz die Gewerkschaft Verdi sehr kritisch sieht, effektiver kontrolliert werden: Sie werden verpflichtet, unter anderem Informationen zur Arbeitszeit vorzuhalten. Behörden könnten diese Informationen mit den Daten vergleichen, die bei der Abgabe von Paketen erfasst wurden – und so Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz feststellen.

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