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Finanzen

Das teuerste Bundesland für Pflegebedürftige

wochentlich.deBy wochentlich.de14 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Das teuerste Bundesland für Pflegebedürftige
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3.761 Euro pro Monat

Das teuerste Bundesland für Pflegebedürftige


Aktualisiert am 14.07.2026 – 17:24 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ältere Frau mit Rollator: In Pflegeheimen sind die Zuzahlungen weiter gestiegen. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)

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Bei den Pflegekosten gibt es große regionale Unterschiede. Eine neue Auswertung zeigt, wo Heimaufenthalte besonders teuer sind.

Die Pflege im Heim wird teurer und teurer: Wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zeigt, müssen Pflegebedürftige und ihre Familien deutlich höhere Eigenanteile aufbringen. Zum 1. Juli 2026 waren demnach im ersten Heimjahr im bundesweiten Schnitt 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig, 256 Euro mehr als Mitte 2025.

Pflegekosten: Das sind die teuersten Bundesländer

Besonders viel müssen Pflegebedürftige in Heimen in Bremen zahlen: Die Eigenbeteiligung nach Abzug des Zuschusses liegt im ersten Jahr des Heimaufenthalts bei 3.761 Euro. Am zweitteuersten ist es im Saarland. Dort müssen Heimbewohner 3.695 Euro zahlen. Den dritten Platz belegt Nordrhein-Westfalen mit 3.671 Euro.

Was Pflegebedürftige in den anderen Bundesländern zuzahlen, können Sie der folgenden Liste entnehmen:

  • Bremen: 3.761 Euro
  • Saarland: 3.695 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 3.671 Euro
  • Baden-Württemberg: 3.657 Euro
  • Hamburg: 3.481 Euro
  • Hessen: 3.431 Euro
  • Berlin: 3.388 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 3.289 Euro
  • Bayern: 3.270 Euro
  • Thüringen: 3.163 Euro
  • Sachsen: 3.152 Euro
  • Brandenburg: 3.150 Euro
  • Schleswig-Holstein: 3.148 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 3.032 Euro
  • Niedersachsen: 3.008 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 2.891 Euro

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung inklusive der Ausbildungskosten enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Der Eigenanteil sinkt durch einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt: im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent, ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Die Zuschüsse sind in der Tabelle oben bereits verrechnet.

Die gesamte Eigenbeteiligung für Heimbewohner setzt sich aber noch aus weiteren Posten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten für den Bau oder die Instandhaltung der Gebäude. Auch für diese Bestandteile der Eigenbeteiligung müssen die Pflegebedürftigen tiefer in die Tasche greifen. So liegen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Schnitt bei 1.068 Euro monatlich (1. Juli 2025: 1.018 Euro), die Investitionskosten bei 521 Euro monatlich (1. Juli 2025: 507 Euro).

Bewohner könnten Hunderte Euro weniger zahlen

Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht die Entwicklung kritisch. „Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden“, moniert die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Das Gleiche gelte für die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen. Diese betragen zurzeit durchschnittlich 128 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr (1. Juli 2025: 114 Euro). „Würden die zuständigen Bundesländer ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen.“

Angesichts der Reformpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) werden sich Heimbewohner aber wohl erst einmal auf weitere Belastungen einstellen müssen. Unter anderem soll bei den Entlastungszuschlägen gespart werden, indem die nächsthöhere Stufe nicht bereits nach 12 Monaten greift, sondern erst nach 18 Monaten. Das soll die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.

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