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Finanzen

Das soll sich für Krankenkassen-Kunden ändern

wochentlich.deBy wochentlich.de20 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Pilotprojekt läuft bereits

E-Rezept war erst der Anfang: Was die Kassen jetzt planen


20.08.2026 – 17:27 UhrLesedauer: 2 Min.

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E-Rezept-Aufkleber: Neben dem E-Rezept soll es bald auch die eVerordnung für Heil- und Hilfsmittel geben. (Quelle: IMAGO/Ardan Fuessmann/imago)

Das E-Rezept ist ein Erfolg, nun soll die eVerordnung folgen. Während eine Pflicht erst für 2030 ansteht, gehen erste Krankenkassen bereits mit eigenen Projekten voran.

Das elektronische Rezept für Medikamente ist mittlerweile im Alltag der Patienten angekommen. Bis Oktober vergangenen Jahres wurden insgesamt eine Milliarde E-Rezepte eingelöst, täglich kommen mehrere Millionen hinzu.

Geht es nach dem Willen der Patienten, soll das E-Rezept künftig weitere Bereiche erobern. Einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse zufolge spricht sich die große Mehrheit der 1.410 Befragten (83 Prozent) für elektronische Verordnungen (eVerordnung) auch für Heil- und Hilfsmittel aus. Wer also künftig Einlagen oder Kompressionsstrümpfe verschrieben bekommt, möchte die entsprechende Verordnung digital und nicht mehr in Papierform erhalten.

Die höchsten Zustimmungswerte erfährt die eVerordnung bei den Jüngeren: 91 Prozent der Erwachsenen bis 39 Jahre befürworten deren Einführung. Auch bei den älteren Versicherten über 60 Jahren ist die Zustimmung hoch (74 Prozent).

Sieben Krankenkassen starten Pilotprojekt

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat zusammen mit sechs weiteren Krankenkassen (AOK Bayern, Barmer, BIG direkt-gesund, DAK-Gesundheit, HEK, IKK Classic) ein Modellprojekt gestartet, bei dem es in mehreren Regionen eVerordnungen für fast alle Hilfsmittel gibt. Ausgenommen sind lediglich Seh- und Hörhilfen sowie Pflegehilfsmittel.

Laut TK ist das Interesse seitens der Patienten groß. Rund 175.000 Menschen haben sich die entsprechende App ihrer Krankenkasse heruntergeladen, um elektronische Verordnungen für Hilfsmittel zu empfangen.

Nach der Verschreibung bekommen die Patienten die eVerordnung direkt auf ihr Smartphone geschickt. Voraussetzung dafür ist die entsprechende App der jeweiligen Krankenkasse. Über die App können die Versicherten die Verordnung direkt an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter übermitteln, sofern diese sich an dem Modellprojekt beteiligen.

Allgemeine Einführung erst 2030 geplant

Abgesehen vom Pilotprojekt der sieben Krankenkassen plant die Bundesregierung die allgemeine Einführung der eVerordnung für Juni 2029 (Heilmittel) beziehungsweise Juli 2030 (Hilfsmittel) – dies geht aus dem derzeitigen Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) hervor. Ab dann sollen Ärzte verpflichtet sein, Heil- beziehungsweise Hilfsmittelverordnungen elektronisch auszustellen und zu übermitteln.

Noch ist das GeDIG jedoch nicht durch den Bundestag beschlossen worden. Eine Verschiebung der Fristen ist somit möglich.

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