Gut zu wissen

Sind Ihre Werbungskosten höher als Ihre Einnahmen, können Sie die Differenz als Verlust geltend machen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie arbeitslos sind und sich bewerben. Den Verlust können Sie entweder mit anderen Einkünften desselben oder des vorangegangenen Jahres verrechnen oder Sie tragen die Verluste vor. Beantragen Sie dafür in der Steuererklärung die sogenannte Feststellung auf Verlustvortrag. Dann nehmen Sie den Verlust so lange mit, bis Sie wieder positive Einkünfte und damit etwas zum Ausgleichen haben. Den Verlust können Sie entweder mit anderen Einkünften desselben oder des vorangegangenen Jahres verrechnen. Gibt es nichts auszugleichen, tragen Sie die Verluste vor, bis Sie wieder positive Einkünfte haben.

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