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Privates Carsharing: Das ist dabei zu beachten


03.07.2026 – 22:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Mann gibt die Autoschlüssel dem Mieter: Carsharing ist ideal für Gelegenheitsfahrer. (Quelle: IMAGO/Ales/imago)

Privates Carsharing ermöglicht es, das eigene Auto an Privatpersonen zu vermieten. Doch was gibt es dabei alles zu beachten?

Carsharing ist für Gelegenheitsfahrer eine optimale Lösung: Das Fahrzeug wird genutzt, wenn es gebraucht wird, und in der übrigen Zeit wird es privat vermietet. So lässt es sich effizienter nutzen. So können Kosten gespart werden beziehungsweise es ist möglich, ein kleines finanzielles Zusatzeinkommen zu erzielen. Um sich vor Kostenfallen und Risiken zu schützen, sollten die folgenden Tipps beachtet werden.

Nutzungsbedingungen beim Carsharing festlegen

Unabhängig davon, wie gut man den Mieter kennt, sollte immer ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden. Dieser enthält folgende Punkte:

  • Name, Geburtsdatum und Adresse
  • Nutzungsdauer, Kilometerbegrenzung, Mietkosten und Übergabeort
  • Versicherungsstatus des Fahrzeugs
  • Nebenkosten, beispielsweise Benzin oder Betriebskosten
  • Vorgehensweise im Schadensfall oder bei Eventualitäten, wie dem Verlust des Autoschlüssels
  • Haftung bei Ordnungswidrigkeiten
  • Kündigungsbedingungen
  • Zu hinterlegende Sicherheiten, wie eine Kaution

Der Vertrag muss klare Vereinbarungen beinhalten und von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden. Sonst fallen eventuell hohe Kosten an.

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Wichtige Prüfungsschritte

Vor Fahrtantritt sollten Mieter zur Vermeidung möglicher Streitigkeiten das Fahrzeug überprüfen: Gibt es Mängel oder Schäden? Diese sollten dem Anbieter gemeldet sowie im Vertrag dokumentiert und per Fotos festgehalten werden.

Fahrzeughalter sollten vor der Übergabe des Fahrzeugs überprüfen, dass der Carsharing-Nutzer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Einige Carsharing-Plattformen übernehmen die Prüfung automatisch.

Carsharing-Nutzer sollten prüfen, wie sie versichert sind. Bei privaten Fahrzeugen kann der Versicherungsschutz erheblich geringer sein. Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug zwingend erforderlich. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Sie deckt selbstverschuldete Schäden ab.

Achtung: Nicht jeder Kfz-Versicherer deckt die regelmäßige Vermietung eines Privatfahrzeugs ab. So ist teilweise eine Carsharing-Versicherung notwendig. Die Nutzungsart muss im Versicherungsschein geändert werden.

Steuerliche Einordnung der Einnahmen

Es gilt zu prüfen, ob Steuern gezahlt werden müssen. Bei der privaten Vermietung des Fahrzeugs beläuft sich der jährliche Steuerfreibetrag auf 256 Euro. Wenn die Einnahmen diese Freigrenze übersteigen, müssen sie versteuert werden.

Viele spezialisierte Plattformen übernehmen die Buchungsabwicklung, Prüfung des Nutzers und zum Teil zudem den Versicherungsschutz. Hierfür werden Vermittlungsgebühren berechnet.

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