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You are at:Home»Finanzen»Das droht Ihnen laut Gesetz
Finanzen

Das droht Ihnen laut Gesetz

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Das droht Ihnen laut Gesetz
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Geldzahlung bis Haft

Diese Strafen drohen bei Steuerhinterziehung


Aktualisiert am 20.01.2026 – 12:58 UhrLesedauer: 3 Min.

Briefkasten eines Finanzamts (Symbolbild): Schon kleine Fehler bei der Steuererklärung können Folgen haben.Vergrößern des Bildes

Briefkasten eines Finanzamts (Symbolbild): Schon kleine Fehler bei der Steuererklärung können Folgen haben. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Bei Steuerhinterziehung gibt es keine Bagatellgrenze. Wer dem Staat Geld vorenthält, macht sich ab dem ersten Euro strafbar. So teuer kann es werden.

Ob Vertuschung im großen Stil oder kleine Flunkereien in der Steuererklärung – erhält das Finanzamt nicht so viel Geld, wie ihm eigentlich zusteht, ist das Steuerhinterziehung. Und für die sieht das Gesetz mitunter hohe Strafen vor. Welche das sind, wann Sie auf Strafmilderung hoffen können und wann Sie gänzlich fein raus sind.

Was Ihnen droht, wenn Sie Steuern hinterzogen haben, hängt maßgeblich davon ab, wie viel Geld Sie dem Fiskus vorenthalten haben. Im Wesentlichen sieht das Gesetz zwei Strafarten vor: Geld- oder Freiheitsstrafe. Letztere kann in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre betragen.

Die Höhe der hinterzogenen Steuer entscheidet laut BGH aber nicht allein über die sogenannte Strafzumessung, wie es im Juristendeutsch heißt. Die Gerichte müssen stets den Einzelfall betrachten und alle Gründe berücksichtigen, die die Strafe mildern, aber auch verschärfen können.

Wer also dem Staat beispielsweise 60.000 Euro Steuern schuldet, hat zwar Steuerhinterziehung in großem Ausmaß begangen, kann aber trotzdem mit einer Geldstrafe davonkommen, wenn sogenannte Milderungsgründe vorliegen. Andersherum kann Ihnen eine Haftstrafe ohne Bewährung drohen, wenn Sie nur eine geringe Summe an Steuern hinterzogen haben, das Gericht aber sogenannte Verschärfungsgründe ausmacht.

Bei der Entscheidung, welche Strafe angemessen ist, steht dem Gericht kein abgeschlossener Katalog von denkbaren Strafmilderungs- und Strafverschärfungsgründen zur Verfügung. Laut der Hamburger Kanzlei für Steuerstrafrecht Rose & Partner mildern folgende Gründe die Strafe bei Steuerhinterziehung aber womöglich ab:

Strafverschärfend wirken sich hingegen hauptsächlich folgende Gründe aus:

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