Insolvenzverfahren eröffnet
Hamburger Gewürzkette in der Krise – so geht es jetzt weiter
05.10.2026 – 07:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit August steckt Violas‘ in finanziellen Schwierigkeiten. Jetzt ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Was das für die Hamburger Geschäfte bedeutet.
Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Violas‘ GmbH eröffnet. Das Verfahren läuft seit dem 1. Oktober. Zum Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt.
Bereits Anfang August hatte das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Nun können Gläubiger ihre Forderungen bis zum 2. November beim Insolvenzverwalter anmelden.
Was mit den Violas‘-Läden in Hamburg passiert
Wer bei Violas‘ in Hamburg einkauft, steht deshalb aber nicht unmittelbar vor geschlossenen Türen. Nach Angaben der „Hamburger Morgenpost“ (Mopo) sind die einzelnen Geschäfte von der Insolvenz der Violas‘ GmbH vorerst nicht unmittelbar betroffen.
Auf der Website der Marke werden weiterhin vier Standorte in Hamburg aufgeführt: im Alstertal-Einkaufszentrum (AEZ), im Elbe-Einkaufszentrum (EEZ), in Eppendorf und im Hanseviertel. Violas‘ arbeitet mit einem Franchisesystem.
Die finanziellen Probleme waren bereits im August bekannt geworden. Geschäftsführerin Viola Fuchs nannte dem „Hamburger Abendblatt“ damals unter anderem gestiegene Kosten für Rohstoffe, Energie, Logistik und Personal als Belastung. Hinzu komme eine schwache Konsumstimmung.
Insolvenzverwalter sah Chance auf Fortführung
Der damals vorläufige Insolvenzverwalter Böhm zeigte sich gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ grundsätzlich zuversichtlich. Er hielt dem Bericht zufolge eine Fortführung der Franchisegeberin im Rahmen einer sogenannten übertragenden Sanierung für möglich. Ob es dazu kommt, ist allerdings offen. Nach Angaben der „Hamburger Morgenpost“ werden weiterhin Optionen für eine Sanierung geprüft.
Für den 2. Dezember hat das Amtsgericht Hamburg eine Gläubigerversammlung angesetzt. Dort soll der Insolvenzverwalter über das Verfahren berichten. Die Gläubiger können unter anderem über den weiteren Fortgang beraten. Laut Gericht kommen dabei beispielsweise eine Fortführung, ein Insolvenzplan oder auch eine Stilllegung infrage.
