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You are at:Home»Auto»Das ändert sich ab März für Mofa- und Rollerfahrer
Auto

Das ändert sich ab März für Mofa- und Rollerfahrer

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Das ändert sich ab März für Mofa- und Rollerfahrer
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Mofas, Mopeds und auch elektrische E-Tretroller oder die schnellen S-Pedelecs brauchen ein neues Versicherungskennzeichen – denn das alte läuft bald aus.

Wer zulassungsfreie Kraftfahrzeuge wie etwa Roller, Mofas oder Mopeds bewegt, braucht bald neue Kennzeichen. Denn ab 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag gilt nur noch das neue blaue Kennzeichen.

Wer danach noch mit dem alten Schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Das Kennzeichen gilt als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese reguliert verursachte Fremdschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig.

Diese Fahrzeuge brauchen das Versicherungskennzeichen

Das Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, die die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.

Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes und E-Roller brauchen das Schild, genauso wie motorisierte Krankenfahrstühle. Das gilt auch für Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion (bis 60 km/h), die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Auch S-Pedelecs brauchen ein Kennzeichen

Die Kennzeichen-Pflicht gilt auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs – umgangssprachlich E-Bikes – bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und brauchen daher kein Kennzeichen.

Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Dort gibt es sowohl klassische Kennzeichen (13,0 x 10,1 Zentimeter) als auch kleinere Plaketten (6,7 x 5,5) für E-Scooter und Segways.

Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Das geht über den Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch. Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.

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