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You are at:Home»Finanzen»Das ändert sich 2027 für Millionen Beschäftige
Finanzen

Das ändert sich 2027 für Millionen Beschäftige

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Debatte um Abschaffung

Diese Änderungen kommen 2027 auf Minijobber zu


21.10.2026 – 06:56 UhrLesedauer: 3 Min.

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Der Mindestlohn steigt – die Minijob-Verdienstgrenze zieht mit: Ab Januar 2027 liegt sie bei 633 Euro im Monat. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Weil die Minijob-Grenze daran gekoppelt ist, dürfen Betroffene künftig mehr verdienen.

Ab Januar 2027 dürfen Minijobber in Deutschland monatlich bis zu 633 Euro verdienen. Das sind 30 Euro mehr als bisher, wie die Minijob-Zentrale mitteilt. Grund ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde, an den die Verdienstgrenze für Minijobs automatisch gekoppelt ist.

Den Weg dorthin hat die Mindestlohnkommission in zwei Schritten festgelegt. Zunächst war der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen, bevor er ein Jahr später auf 14,60 Euro klettert. Die Kommission hatte diesen Beschluss im Sommer 2025 einstimmig gefasst. Die nächste Verhandlung um den Mindestlohn findet 2027 statt.

2027 wird der Mindestlohn neu verhandelt

In der Mindestlohnkommission verhandeln Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern alle zwei Jahre über die Anpassung der Lohnuntergrenze. Die Bundesregierung setzt den Beschluss anschließend per Verordnung um. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, kritisierte in der vergangenen Verhandlungsphase den großen Druck, der von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei. Die SPD hatte im Wahlkampf 15 Euro Mindestlohn gefordert.

Mit dem höheren Mindestlohn verschiebt sich auch die zulässige Arbeitszeit im Minijob. Wer genau den Mindestlohn von 14,60 Euro erhält, kann ab Januar 2027 weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Die mögliche Stundenzahl bleibt damit nahezu unverändert.

Anders sieht es für Beschäftigte aus, die mehr als den Mindestlohn verdienen: Bei einem Stundenlohn von 15 Euro sind monatlich noch rund 42 Stunden möglich, bei 18 Euro nur noch rund 35 Stunden. Wer bislang weniger als 14,60 Euro pro Stunde verdient, hat ab Januar 2027 grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Für bestimmte Personengruppen, etwa Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, gelten laut Minijob-Zentrale Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.

Das dürfen Minijobber jährlich verdienen

Entscheidend für den Minijob-Status ist nicht allein der Verdienst in einem einzelnen Monat, sondern der durchschnittliche Monatsverdienst über das gesamte Jahr. Die jährliche Verdienstgrenze liegt 2027 bei 7.596 Euro. Wer in manchen Monaten mehr arbeitet, kann das durch geringere Einnahmen in anderen Monaten ausgleichen.

Ein Rechenbeispiel der Minijob-Zentrale: Verdient jemand in drei Monaten jeweils 750 Euro und in den übrigen neun Monaten jeweils 500 Euro, kommt er auf 6.750 Euro im Jahr und bleibt damit unterhalb der Grenze.

Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und unvorhersehbar überschritten, etwa weil jemand kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringt, kann die Beschäftigung trotzdem als Minijob gelten. Erlaubt ist das in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres. In diesen Monaten darf der Verdienst jeweils höchstens das Doppelte der monatlichen Grenze betragen, also 1.266 Euro. Wer die Grenze dagegen regelmäßig überschreitet, übt keinen Minijob mehr aus. Die Beschäftigung kann dann sozialversicherungspflichtig werden.

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