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Darf man Falschparker anschwärzen?

wochentlich.deBy wochentlich.de6 März 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Darf man Falschparker anschwärzen?
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Kein Falschparker ist vor ihm sicher: Der „Anzeigenhauptmeister“ bringt sie alle zur Strecke. Das Internet steht Kopf und fragt sich: Darf der das? Hier ist die Antwort.

Das Internet hat ein neues Phänomen: Niclas Matthei (18) genießt derzeit einen Ruhm der besonderen Art. Der selbst ernannte „Anzeigenhauptmeister“, ein Ritter des Rechts mit Gelbweste und Damenrad, zeigt Falschparker an, wo immer er sie sieht.

Insgesamt hat Matthei schon mehr als 4.000 Anzeigen erstattet. In seiner Heimatstadt Gräfenhainichen (Sachsen-Anhalt, 7.700 Einwohner) hat er schon fast jeden zehnten Einwohner angezeigt. Jetzt ist Matthei auf Deutschlandtour und will in jeder Stadt einen Verstoß melden. Dazu gehören Falschparker, abgelaufene TÜV-Plaketten oder verschmutzte Nummernschilder.

Darf man Falschparker anschwärzen?

Für die einen ist Matthei eine peinliche Lachnummer. Andere schäumen vor Wut. Und viele fragen sich: Darf der das überhaupt?

Die kurze Antwort: im Grunde ja.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn wer Falschparker fotografiert und die Bilder weitergeben will, muss strenge Datenschutzbestimmungen beachten.

Diese Regeln gelten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden, wobei das „berechtigte Interesse“ eine entscheidende Rolle spielt. Im Fall von Falschparkern gilt: Man darf Fotos ohne Einwilligung machen, wenn es „für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist“ (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO).

Ob die Meldung von Falschparkern durch Privatpersonen im öffentlichen Interesse liegt, ist allerdings umstritten. Deshalb beschäftigt diese Frage auch immer wieder die Gerichte.

In wegweisenden Urteilen hat das Verwaltungsgericht Ansbach (Bayern) entschieden: Das Weitergeben von Falschparker-Fotos an die Polizei verstößt in der Regel nicht gegen den Datenschutz. Kläger, die Fotos als Beweismittel für Parkverstöße vorgelegt hatten und vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht verwarnt worden waren, bekamen Recht. Die Urteile haben eine grundsätzliche rechtliche Bedeutung.

Lieber nicht online posten

Wer die Absicht hat, Fotos von Falschparkern in sozialen Netzwerken zu teilen, sollte jedoch vorsichtig sein. Um Datenschutzrechte zu wahren, sollten Sie vorher unbedingt Kennzeichen und andere identifizierbare Informationen unkenntlich machen.

Am besten wäre es aber, dem Ärger nicht allzu viel Raum zu bieten – auch nicht im Internet.

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