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Diese Meldepflicht gilt beim Überweisen nach Deutschland


06.10.2025 – 10:24 UhrLesedauer: 3 Min.

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Immobilie im Ausland: Viele deutsche besitzen ein Heim im Ausland. Bei einem Verkauf sollten Sie Meldepflichten beachten. (Quelle: courtneyk/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Pflichten bei hohen Überweisungen aus dem Ausland.

Viele Menschen in Deutschland besitzen im Ausland eine Immobilie. Zum Beispiel, weil sie eine Zeit lang im Ausland gelebt haben, regelmäßig Verwandte besuchen oder ein festes Urlaubsdomizil haben möchten. Doch vielleicht will man eine solche Immobilie nicht ewig behalten und erwägt irgendwann einen Verkauf. Genau darüber denkt eine t-online-Leserin nach und will wissen: Kann sie das Geld aus dem Verkauf im Ausland problemlos auf ein deutsches Konto überweisen?

Wer Geld aus dem Ausland nach Deutschland bringt, muss das unter Umständen melden. Für Bargeld gilt: Wer mehr als 10.000 Euro einführt, muss dies beim Zoll angeben. Reist man aus einem EU-Land ein, genügt es allerdings, dies auf Nachfrage und mündlich zu tun. Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Land, müssen Sie das Geld schriftlich beim Zoll melden, und zwar unaufgefordert. Dazu gibt es online ein Meldeformular beim Zoll, das Sie vor der Einreise ausfüllen sollten.

Bei Überweisungen gelten abweichende Regeln: Ab 50.000 Euro müssen Sie die Überweisung der Deutschen Bundesbank melden. Das geht über die Telefon-Hotline 0800 1234 111. Die Bundesbank braucht diese Information für ihre Statistiken. Darin verfolgt sie, wie viel Geld von und nach Deutschland fließt und kann Fälle, bei denen es Ungereimtheiten gibt, nachverfolgen.

Die Meldepflicht an die Bundesbank gilt aber nicht immer. Zwischen eigenen Konten – also solchen, die auf Ihren Namen lauten – im Ausland und Inland können Sie Geld einfach hin und her überweisen. Erst, wenn Dritte involviert werden, müssen Sie dies melden. Etwa, wenn Ihnen im Ausland Beträge über 50.000 Euro per Überweisung von einem Dritten zufließen und Sie dieses weiter nach Deutschland überweisen.

Neben der Anzeigepflicht bei der Bundesbank gibt es auch Pflichten bei der Hausbank. Bei einer Überweisung von über 10.000 Euro (egal ob aus dem Ausland oder im Inland), können Sie davon ausgehen, dass die Bank sich meldet, um den Nachweis des Geldes zu prüfen. Dann müssen Sie einen Mittelherkunftsnachweis erbringen. Im vorliegenden Fall sollten Sie dann zum Beispiel den Kaufvertrag der Immobilie und Kontoauszüge vorlegen.

Schließlich müssen Sie den Verkaufserlös am Ende in der Steuererklärung angeben. Das bedeutet nicht, dass Sie auch Steuern darauf zahlen müssen, Sie müssen den Erlös aber immer in der Steuererklärung dem Finanzamt melden. Wenn der Verkäufer die Immobilie selbst genutzt hat, ist der Erlös in Deutschland steuerfrei – das gilt auch bei Ferien- oder Zweitwohnsitzwohnung, wie der Bundesfinanzhof 2017 urteilte. Entscheidend ist dabei, ob die Ferienwohnung in den Zeiten, in denen der Eigentümer sie nicht genutzt hat, an Dritte vermietet wurde, oder nicht. Ist das der Fall, dann wird unter Umständen die Einkommenssteuer fällig. Bei vermieteten Immobilien ist der Erlös erst dann steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mehr als zehn Jahre nach dem ursprünglichen Kauf verkaufen (Spekulationsfrist).

Wer eine Immobilie im Ausland verkauft, kann den Erlös daraus auf das eigene deutsche Konto überweisen. Da es sich aber ziemlich sicher um einen höheren Betrag handeln wird, muss die Überweisung bei der Bundesbank gemeldet werden. Und auch die eigene Hausbank wird sich vermutlich melden und sich über die Herkunft des Geldes erkundigen. Es kann auch sein, dass Sie am Ende Steuern auf den Erlös zahlen müssen. Deshalb muss die Überweisung auf der Steuererklärung angegeben werden.

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