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Darf der Chef anrufen oder vorbeikommen? Anwalt klärt auf

wochentlich.deBy wochentlich.de11 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Darf der Chef anrufen?

Was Arbeitgeber bei Krankschreibungen wirklich dürfen


11.09.2026 – 07:03 UhrLesedauer: 2 Min.

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Frau mit Taschentuch (Symbolbild): Darf der Chef anrufen, vorbeikommen oder sogar Arbeit verlangen? (Quelle: DoraZett)

Rund um Krankschreibungen kursieren viele Irrtümer. Ein Anwalt klärt auf, was wirklich erlaubt ist und wo Grenzen liegen.

Mit dem Herbst beginnt auch die Erkältungssaison – und damit steigt die Zahl der Krankschreibungen. Doch rund um das Thema Krankheit und Arbeitsrecht kursieren viele Irrtümer, die Unsicherheit auslösen. Lucas Rößler, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Co-Gründer von Cleverklagen, klärt über die sechs häufigsten Missverständnisse auf.

Krank und Kündigung: Ist das erlaubt?

Ein weitverbreiteter Irrtum lautet: Während einer Krankschreibung kann man nicht gekündigt werden. Doch das stimmt nicht. „Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich“, erklärt Rößler. Entscheidend ist der Kündigungsgrund, nicht der Gesundheitszustand.

Besonders bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten strenge Voraussetzungen: „Es braucht eine negative Gesundheitsprognose und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen. Genau daran scheitern solche Kündigungen oft“, so der Experte.

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Besuch vom Arbeitgeber: Darf er das?

Darf der Chef unangekündigt zu Hause vorbeischauen, um zu prüfen, ob man wirklich krank ist? Klare Antwort: Nein. „Die eigene Wohnung ist durch das Persönlichkeitsrecht und das Hausrecht geschützt“, betont Rößler.

Ein unangekündigter Kontrollbesuch muss nicht geduldet werden. „Besteht ein Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankheit, ist der richtige Weg über die Krankenkasse und den Medizinischen Dienst – nicht über die Haustür.“

Arbeiten im Homeoffice trotz Krankheit?

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man bei einer leichten Erkrankung von zu Hause aus weiterarbeitet? Das hängt davon ab, ob eine Krankschreibung vorliegt. „Wer krankgeschrieben ist, gilt als arbeitsunfähig – unabhängig davon, ob es um Büroarbeit oder Homeoffice geht“, erklärt Rößler. Eine Krankschreibung bedeutet, dass keine Arbeit geleistet werden muss, auch nicht von zu Hause aus.

Mann mit gebrochenem Bein arbeitet von zu Hause ausVergrößern des Bildes
Mann mit Gipsbein arbeitet am Laptop (Symbolbild): Krankschreibung heißt arbeitsunfähig – auch im Homeoffice. (Quelle: AndreyPopov)

Anrufe vom Arbeitgeber: Was ist erlaubt?

Darf der Chef während der Krankschreibung anrufen? Grundsätzlich ja, etwa um sich nach dem Gesundheitszustand zu erkundigen oder die voraussichtliche Dauer des Ausfalls zu klären.

„Beschäftigte sind jedoch nicht verpflichtet, ständig erreichbar zu sein oder detaillierte Auskünfte über ihre Erkrankung zu geben“, so Rößler. Häufige oder aufdringliche Anrufe können die Genesung stören und im Einzelfall das Persönlichkeitsrecht verletzen.

Übergabe trotz Krankheit: Wann ist das zumutbar?

Was passiert, wenn die Arbeit nicht liegen bleiben darf? Kann der Arbeitgeber eine Übergabe verlangen? Rößler erklärt: „Das hängt von der Art der Erkrankung ab. Ist eine kurze Übergabe zumutbar, etwa bei einem gebrochenen Arm, kann sie verlangt werden.“

Liegt jemand jedoch mit Fieber im Bett, ist das gesundheitlich nicht zumutbar. Wichtig: Auch bei zumutbaren Übergaben dürfen keine umfangreichen Aufgaben verlangt werden. „Eine ausführliche Dokumentation oder die Teilnahme an einer Videokonferenz geht über das Zumutbare hinaus und gefährdet die Genesung“, so Rößler.

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