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Deutschland

Damit jeder zu Wort kommen kann: Klare Sprache

wochentlich.deBy wochentlich.de25 November 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Damit jeder zu Wort kommen kann: Klare Sprache
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Was ist Klartext?

Leichte Sprache ist eine möglichst verständliche Variante des geschriebenen Deutsch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Leichte Sprache einen Leitfaden und ein Regelwerk zu diesem Thema veröffentlicht. Die Idee ist, dass Texte durch die Verwendung einfacher Wörter, kurzer Sätze und eines „gesprochenen“ Stils möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden können. Dabei geht es um nichts Geringeres als die Teilhabe am öffentlichen Leben – eine zentrale Voraussetzung für die Demokratie.

Beispiele für einfache Sprache im Alltag

Das Netzwerk Leichte Sprache empfiehlt beispielsweise die Verwendung von „Busse und Bahnen“ anstelle von „Öffentliche Verkehrsmittel“ und das Verb „genehmigen“ durch „erlauben“ zu ersetzen. Es gibt auch Beispiele für vollständige Sätze. Laut dem Leitfaden ist ein Satz, der für manche Menschen möglicherweise schwer zu verstehen ist:

„Ich habe meinem guten Freund Leo ein Buch über die Geschichte Berlins geliehen.“

Die Übersetzung ins Klartext lautet wie folgt:

„Leo ist ein guter Freund von mir.“
„Ich habe ihm ein Buch geliehen.“
„Das Buch handelt von der Geschichte Berlins.“

Wer braucht Klartext?

Laut der Klartextdolmetscherin und Übersetzerin Anne Leichtfuß sind bundesweit 14 Millionen Menschen auf die Verwendung der Klartextsprache angewiesen. Dazu gehören Menschen mit geistiger Behinderung, Lernschwierigkeiten oder erheblichen Lese- und Schreibschwierigkeiten. Solche Schwierigkeiten können auch durch eine erworbene Sprachstörung entstehen, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder als Folge einer Demenz. Auch Menschen aus dem Ausland mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der Leichten Sprache.

Klartext im Gesetz

Einfache Sprache fördert die Zugänglichkeit und Teilhabe. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.“ Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, in der es heißt, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein Menschenrecht ist. Dies wird durch eine Reihe von Gesetzen wie dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz umgesetzt. Aus diesem Grund sind die Informationen der Bundesregierung und der Bundesministerien auch in Deutschland in Leichter Sprache verfügbar.

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