Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Hannover 96 verpflichtet Kaderplaner Paul Wagner von Dynamo Dresden

29 Mai 2026

BNetzA droht Netzbetreibern mit Zwangsgeld

29 Mai 2026

Will Smith und Eva Mendes als Powercouple in „Hitch“: Mittwoch im TV

29 Mai 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Regionen»CSD-Eilantrag in Dresden gescheitert – kein Versammlungsschutz
Regionen

CSD-Eilantrag in Dresden gescheitert – kein Versammlungsschutz

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
CSD-Eilantrag in Dresden gescheitert – kein Versammlungsschutz
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Straßenfest oder Versammlung?

Kein Versammlungsschutz: CSD-Eilantrag in Dresden gescheitert

28.05.2026 – 20:15 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Die CSD-Organisatoren in Dresden (Symbolbild): Sie kämpfen für den Versammlungsstatus ihres Straßenfestes – auch vor Gericht. (Quelle: Robert Michael/dpa/dpa-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Gastronomie und Verkaufsstände machen das Straßenfest zur kommerziellen Veranstaltung – so das Gericht. Die Organisatoren prüfen nun eine Beschwerde.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der CSD-Organisatoren abgelehnt. Sie wollten damit erreichen, dass das geplante Straßenfest als Versammlung eingestuft wird – und damit kostenfrei durchgeführt werden kann.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Bei der Veranstaltung auf dem Altmarkt handele es sich um ein Fest, „das durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt sei“, heißt es in einer Gerichtsmitteilung. Damit sei es keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes.

Hohe Kosten durch Urteil: Kann der CSD stattfinden?

Die Einstufung hat direkte finanzielle Folgen: Als Versammlung anerkannt, müsste der Veranstalter Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung nicht selbst tragen. Als kommerzielle Veranstaltung trägt er sie vollständig. Die Organisatoren hatten erklärt, die Veranstaltung könne unter diesen Bedingungen nicht stattfinden.

Die Landesdirektion Dresden hatte bereits Ende März verfügt, dass nur der Demonstrationszug als Versammlung gilt – nicht das mehrtägige Straßenfest. Mit dem Eilantrag wollten die Organisatoren diese Einstufung gerichtlich anfechten.

Das Straßenfest ist für den 4. bis 6. Juni geplant, mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen. Am Abschlusstag soll eine Demonstration stattfinden. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen erhoben werden. Das weitere Vorgehen werde nun mit den Anwälten beraten, erklärte Ronald Zenker, Vorstandssprecher des Vereins CSD Dresden.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Polizei, BRK und ADAC rüsten sich für Mega-Stau

29 Mai 2026

Kuriose Formen auf Wiese – Stadt erklärt Grund

29 Mai 2026

GNTM-Siegerin Aurélie Carina behält alten Job bei Eurowings

29 Mai 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

BNetzA droht Netzbetreibern mit Zwangsgeld

29 Mai 2026

Will Smith und Eva Mendes als Powercouple in „Hitch“: Mittwoch im TV

29 Mai 2026

Polizei ermittelt gegen Fahrerin – Unfall mit zwei Toten

29 Mai 2026

Kroatien stimmt für Verkaufs-Verbot von Alkohol

29 Mai 2026

Neueste Beiträge

DKB warnt vor Betrugsmasche: Gefährlicher SMS-Trick enthüllt

29 Mai 2026

Das deutsche Dorf, das sich gegen den Hormus-Schock immun gemacht hat

29 Mai 2026

Polizei, BRK und ADAC rüsten sich für Mega-Stau

29 Mai 2026

Recent Posts

  • Hannover 96 verpflichtet Kaderplaner Paul Wagner von Dynamo Dresden
  • BNetzA droht Netzbetreibern mit Zwangsgeld
  • Will Smith und Eva Mendes als Powercouple in „Hitch“: Mittwoch im TV
  • Polizei ermittelt gegen Fahrerin – Unfall mit zwei Toten
  • Kroatien stimmt für Verkaufs-Verbot von Alkohol

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.