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You are at:Home»Tech»Chatbot bei der Arbeit: Wann das Tool genutzt werden darf
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Chatbot bei der Arbeit: Wann das Tool genutzt werden darf

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Chatbot bei der Arbeit: Wann das Tool genutzt werden darf
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Brauchen Sie manchmal auch ewig für eine einzige E-Mail? Vielleicht hat der Chatbot eine schnelle Lösung. Aber dürfen Beschäftigte solche Hilfsmittel nutzen?

Sie kann Personalern beim Sichten von Bewerbungsunterlagen helfen, in kürzester Zeit ein Gerichtsgutachten erstellen oder Fehler im Programmcode finden: Künstliche Intelligenz (KI) kann in der Arbeitswelt bei vielen Tätigkeiten unterstützen.

Frei zugängliche KI-Tools wie etwa ChatGPT sind in den vergangenen Monaten populär geworden. Dürfen Beschäftigte sich von ihnen bei der Arbeit unterstützen lassen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Angestellte dürfen für Arbeitsaufgaben alle Hilfsmittel nutzen, die ihnen im Betrieb zur Verfügung stehen, wie der Bund-Verlag auf seiner Webseite informiert. Wer etwa Texte, Unterlagen oder Präsentationen erstellen muss, darf auf Handbücher, Informationen aus Datenbanken oder eben Chatbots zurückgreifen.

Ist der Zugriff eingeschränkt?

Als Einschränkung gilt: Die Hilfsmittel sollten aktuelle und zutreffende Ergebnisse liefern, bei der Nutzung dürfen keine vertraulichen Informationen übertragen werden. Und: Wer mithilfe von Algorithmen Arbeitsleistungen erstellt, sei für die Ergebnisse eigenständig verantwortlich, heißt es in dem Beitrag weiter.

Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, den Zugriff auf ChatGPT zu sperren oder zu begrenzen. In einem solchen Fall müssten Beschäftigte davon ausgehen, dass die Nutzung unzulässig ist.

Wer dann stattdessen private Geräte für den Zugang zu den im Unternehmen gesperrten KI-Tools nutzt, müsse unter Umständen mit Sanktionen rechnen, so der Bund-Verlag. Etwa, wenn vertrauliche Informationen „aus der betrieblichen Sphäre in die private Sphäre“ überführt werden.

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