Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Sie sind nicht in der Lage, zuzuhören

3 September 2026

Schweinsteiger überrascht Bayern-Trainer Kompany mit Frage

3 September 2026

Jazz-Sängerin Cassandra Wilson ist tot

3 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Lifestyle»Cannabis im Flieger? Wann es kein Problem darstellt
Lifestyle

Cannabis im Flieger? Wann es kein Problem darstellt

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Cannabis im Flieger? Wann es kein Problem darstellt
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Seit 1. April darf man Cannabis in bestimmten Mengen bei sich haben. Auch auf Flügen? Das sollten Sie beachten.

Mit Cannabis in den Flieger: Zumindest auf innerdeutschen Flügen ist das innerhalb der erlaubten Mengen kein Problem. Laut der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen bestehen aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen keine Einwände. Bis zu 25 Gramm könnten auf Flügen innerhalb des Landes im Hand- oder Reisegepäck mitgeführt werden.

Das gilt übrigens auch für die Besatzung: Vom Gesetz her ist es nicht strafbar, wenn Kapitäne oder Flugbegleiter Cannabis mitführen. Luftfahrtunternehmen könnten allerdings in Eigenverantwortung auf arbeitsrechtlicher Ebene anderweitige Regelungen treffen, so die Bundespolizei weiter.

Einfuhr aus Ausland bleibt verboten

Bei Flügen aus anderen Ländern und in andere Länder sieht die Rechtslage anders aus: Hier ist die Mitnahme von Cannabis verboten. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sei strafbewehrt, stellt der Zoll klar. Auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum aus dem Ausland sei weiterhin verboten und strafbar.

Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April sind der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause können sie bis zu 50 Gramm aufbewahren. Über die Rechtslage bei Flügen hatte zunächst das Fachportal „aerotelegraph.com“ berichtet.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Können Sie diese knifflige Gleichung lösen?

2 September 2026

Diese Klassiker kommen wieder in den Handel

2 September 2026

Helle vs. dunkle Sojasauce: Was ist der Unterschied?

2 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Schweinsteiger überrascht Bayern-Trainer Kompany mit Frage

3 September 2026

Jazz-Sängerin Cassandra Wilson ist tot

3 September 2026

500-Kilo-Bombe in Lehnitz erfolgreich entschärft

3 September 2026

Heeresinspekteur warnt vor Russland“ Brauchen mehr Kapazitäten

3 September 2026

Neueste Beiträge

Top-Talent Bitshiabu an Galatasaray ausgeliehen

3 September 2026

So sah die ARD-Moderatorin 2002 noch aus

3 September 2026

Polizei entdeckt zwei Tote in Mehrfamilienhaus

3 September 2026

Recent Posts

  • Sie sind nicht in der Lage, zuzuhören
  • Schweinsteiger überrascht Bayern-Trainer Kompany mit Frage
  • Jazz-Sängerin Cassandra Wilson ist tot
  • 500-Kilo-Bombe in Lehnitz erfolgreich entschärft
  • Heeresinspekteur warnt vor Russland“ Brauchen mehr Kapazitäten

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.