Mindesttempo geplant
Italien geht gegen Linke-Spur-Schleicher vor
Aktualisiert am 04.11.2026 – 13:32 UhrLesedauer: 3 Min.
Wer auf der linken Autobahnspur zu langsam fährt, könnte in Italien künftig ein Bußgeld riskieren. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
Italien will das Fahren auf der linken Spur strenger regeln. Ein Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung sieht vor, auf bestimmten Strecken ein Mindesttempo von 100 Kilometern pro Stunde für die äußerste linke Spur einzuführen. Das berichtet das italienische Rechtsportal „Brocardi“.
Beschlossen ist die Regel noch nicht. Laut „Brocardi“ wurde der Entwurf am 13. Oktober 2026 vom italienischen Ministerrat vorläufig gebilligt. Anschließend ging er ins Parlament, wo der Text geprüft wird. Die endgültige Fassung kann sich daher noch ändern.
Für welche Straßen die Regel gelten soll
Die geplante Vorschrift betrifft die äußerste linke Spur direkt neben dem Mittelstreifen. Die Regel soll nur auf Autobahnen und bestimmten außerörtlichen Hauptstraßen mit mindestens drei Fahrstreifen je Richtung gelten, sofern dort das Fahren in parallelen Fahrzeugreihen erlaubt ist, wie es heißt.
Damit geht es nicht um ein allgemeines Mindesttempo für alle Autobahnen in Italien: Wer auf einer der rechten Spuren langsamer fährt, wäre von dieser speziellen Regel zum Mindesttempo nicht erfasst – solange die übrigen Verkehrsregeln eingehalten werden.
Hinter der geplanten Änderung steht ein alltägliches Autobahnproblem: Wer auf der linken Spur deutlich langsamer fährt als der übrige Verkehr, kann andere zum Abbremsen zwingen. Daraus entstehen Verzögerungen, im schlechtesten Fall auch riskante Ausweichmanöver. Bei dichtem Verkehr können sich solche Bremsvorgänge über mehrere Fahrzeuge hinweg fortsetzen. Das erhöht das Risiko von Auffahrunfällen. Die neue Regel soll deshalb den Verkehrsfluss auf der linken Spur verbessern.
Welche Ausnahmen gelten sollen
Der Entwurf sieht nach Angaben von „Brocardi“ Ausnahmen vor, wenn Verkehrszeichen etwas anderes vorgeben oder außergewöhnliche Umstände ein langsameres Tempo erfordern. Dazu können dichter Nebel, starker Regen, Baustellen oder Unfälle gehören. In solchen Fällen müssen Fahrer ihre Geschwindigkeit weiterhin den tatsächlichen Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen. Die Sicherheit geht also vor der Zahl auf dem Tacho.
Welche Strafen drohen könnten
Bei einem Verstoß gegen das geplante Mindesttempo soll ein Bußgeld möglich sein. „Brocardi“ nennt eine Verwaltungsstrafe von 40 Euro. „Focus“ und „Auto Motor und Sport“ berichten dagegen von einem vorgesehenen Bußgeldrahmen zwischen 40 und 160 Euro.
Maßgeblich ist am Ende der endgültige Gesetzestext. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann die neue Vorschrift nicht angewendet werden. Autofahrer können also nicht allein deshalb nach dieser geplanten Regel belangt werden, weil sie auf der linken Spur weniger als 100 km/h fahren.
Was in Italien bisher gilt
Auch ohne die geplante 100-km/h-Regel dürfen Autofahrer in Italien nicht beliebig langsam fahren. Laut „Brocardi“ verpflichtet Artikel 141 der italienischen Straßenverkehrsordnung Fahrer schon heute dazu, nicht so langsam unterwegs zu sein, dass sie den normalen Verkehrsfluss behindern oder gefährden. Außerdem gilt wie in Deutschland ein Rechtsfahrgebot. Die linken Spuren sind vor allem für Überholvorgänge und andere erlaubte Nutzungen vorgesehen.
Und wie ist die Lage in Deutschland?
In Deutschland gibt es kein allgemeines Mindesttempo auf Autobahnen. Darauf weist „Auto Motor und Sport“ in seiner Einordnung hin. Zwar darf auch hier niemand ohne triftigen Grund so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird. Die Geschwindigkeit muss aber immer zu Straße, Verkehr, Sicht und Wetter passen.
