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Politik

Bundestag will neue Waffe aus dem Verkauf nehmen

wochentlich.deBy wochentlich.de26 Juni 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Bundestag will neue Waffe aus dem Verkauf nehmen
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Dobrindt testet Nadelrevolver

„Potenziell tödlich“: Neue Waffe kommt nicht in freien Verkauf

Aktualisiert am 26.06.2025 – 18:45 UhrLesedauer: 2 Min.

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Nadelrevolver: Die neu entwickelte Waffe ist laut Innenministerium eine Bedrohung für Einsatzkräfte und Bürger. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

Ein neuartiger Revolver, der mit Druckluft Stahlnadeln verschießt, bereitet den Sicherheitsbehörden Sorgen. Jetzt entscheidet der Bundestag über schärfere Regeln.

Ein neu entwickelter sogenannter Nadelrevolver, der in Deutschland demnächst auf den Markt kommen soll, wird nach dem Willen der Bundesregierung nicht frei verkäuflich sein. Das Innenministerium sieht darin eine „Waffe, aus der potenziell tödlich wirkende Geschosse verschossen werden können“, teilte das Haus von Alexander Dobrindt (CSU) mit. Ganz verboten werden soll die Waffe nicht. Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis dafür hat, soll sie auch besitzen dürfen.

Um die Gefahr des neu entwickelten Nadelrevolvers zu demonstrieren, haben Polizisten die Druckluftwaffe im Bundesinnenministerium getestet. Der Test, bei dem die langen Nadeln in einen Seifenblock und eine Schutzweste eindrangen, habe deutlich gezeigt, welche potenziellen Gefahren von dieser Waffe ausgingen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er sehe „keine Möglichkeit“, dass jemand für die Nutzung dieses Revolvers eine Genehmigung erhalten könne.

Am Abend steht im Bundestag eine Abstimmung über die Änderung des Waffengesetzes auf der Tagesordnung. Wer einen Nadelrevolver besitzen will, soll eine Extra-Genehmigung dafür brauchen. Ohne die Änderung wäre er frei verkäuflich gewesen. Diese Waffe habe ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Einsatzkräfte und Bürger, sagte Dobrindt.

Durch neue Entwicklungen in der Waffentechnik sei es möglich, aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule verliehen, auch Geschosse zu verschießen, von denen eine potenziell tödliche Wirkung ausgehen könne, hieß es seitens des Innenministeriums.

Wer in Deutschland über eine erlaubnispflichtige Waffe verfügen will, braucht dafür eine Genehmigung. Die zuständigen Behörden prüfen die Waffenbesitzer auf ihre Zuverlässigkeit, Sachkunde und ihre „persönliche Eignung“ hin. Nachweisen müssen Waffenbesitzer zudem, dass sie ein „Bedürfnis“ haben, eine Waffe zu besitzen – also zum Beispiel, um zur Jagd zu gehen oder weil sie als Sportschützen aktiv sind. Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.

Vorführen ließ sich Minister Dobrindt auch die Wirkung sogenannter Taser, mit denen er demnächst die Bundespolizei ausstatten will. Dafür ist eine rechtliche Änderung erforderlich, über die aktuell innerhalb der Bundesregierung beraten wird.

2.000 dieser Distanz-Elektroimpulsgeräte sollen laut Bundesinnenministerium in diesem Jahr angeschafft werden. Die Geräte sind umstritten. Aus Sicht der Bundespolizei schließen sie „die Lücke zwischen Schusswaffe und Schlagstock“. Unter anderem Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte Zweifel formuliert, ob der Einsatz weiterer Geräte wie Taser sinnvoll ist. Auch die Partei Die Linke äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich zwar für einen bundesweiten Einsatz aus. Ein Allheilmittel sei das aber nicht, sagte ihr Bundesvorsitzender, Jochen Kopelke. Oft reiche es aus, mit dem Gerät zu drohen. Dennoch gebe es immer wieder auch Situationen, in denen sowohl ein Distanz-Elektroimpulsgerät als auch eine Schusswaffe eingesetzt würden.

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