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Politik

Bundestag spart bei Diäten – einige Länder erhöhen

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Bundestag spart bei Diäten – einige Länder erhöhen
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Abgeordnetenbezüge

Bundestag spart bei Diäten – einige Länder erhöhen

Aktualisiert am 13.06.2026 – 03:30 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die Fraktionen von Union und SPD wollen im Bundestag mit einer einmaligen Nullrunde bei den Bezügen der Abgeordneten ein Sparsignal in finanziell schwierigen Zeiten senden. (Archivbild) (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

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Der Bundestag setzt ein Sparsignal und streicht die Diätenerhöhung. In einigen Bundesländern steigen die Abgeordnetenbezüge dagegen wie geplant – oft automatisch und ohne Abstimmung.

Während der Bundestag in diesem Jahr auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet, steigen die Bezüge der Abgeordneten in einigen Landtagen wie geplant. Die Fraktionen von Union und SPD wollen im Bundestag mit einer einmaligen Nullrunde ein Sparsignal in finanziell schwierigen Zeiten senden. In den Ländern ist das Bild dagegen uneinheitlich: Mehrere Parlamente halten an der automatischen Anpassung an die Lohnentwicklung fest – mit Erhöhungen von mehreren Hundert Euro.

Eigentlich wären die monatlichen Diäten der 630 Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli um 497 Euro gestiegen – von rund 11.833 auf rund 12.330 Euro. Das ergibt sich aus einem automatischen Mechanismus im Abgeordnetengesetz, der die Bezüge an die Durchschnittslöhne koppelt. Diesen Automatismus wollen Union und SPD einmalig aussetzen. Alle Fraktionen tragen den Verzicht mit, AfD und Linke fordern darüber hinaus einen generellen Verzicht auf die jährliche Anpassung.

Länder erhöhen meist wie geplant

In einigen Bundesländern greift die automatische Anpassung dagegen weiter:

  • Bayern: Plus 4,1 Prozent auf 10.595,07 Euro, dazu eine Kostenpauschale von 4.415,02 Euro.
  • Hessen: Plus 4,3 Prozent auf 10.362 Euro, Kostenpauschale 1.544 Euro.
  • Baden-Württemberg: Der Landtag stimmte mit 108 zu 32 Stimmen für das Festhalten am Indexmodell, nur die AfD wollte eine Nullrunde. Die Grundentschädigung lag zuletzt bei 9.322 Euro.
  • Nordrhein-Westfalen: Aktuell 11.463,66 Euro, eine Streichung ist nicht vorgesehen. Nur die AfD möchte einen Aussetzungsantrag einbringen.
  • Sachsen-Anhalt: Anhebung von 8.736,66 Euro auf 9.138 Euro geplant.
  • Saarland: Rückwirkend ab April 7.173 Euro statt 6.977 Euro, mit weiteren Schritten bis 2028.
  • Rheinland-Pfalz: Seit Anfang 2026 monatlich 8.571 Euro (plus 3,1 Prozent), eine Neuregelung steht nach der Sommerpause an.
  • In Brandenburg hat die oppositionelle BSW-Fraktion einen Verzicht vorgeschlagen. Die Koalition aus SPD und CDU prüft dies noch; ein Verzicht wie im Bund gilt als möglich.

Streit um den Automatismus

Begründet wird das Festhalten in den Ländern meist mit Transparenz. Die Vergütung orientiere sich „an der Lebenswirklichkeit der Menschen und wird nach transparenten, nachvollziehbaren Regeln angepasst“, teilte ein Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW mit. In Hessen sagte ein SPD-Sprecher, das Indexmodell habe „die zuvor häufig auftretenden Debatten über die Anpassung der Abgeordnetenbezüge im Hessischen Landtag erfolgreich beruhigt“.

Kritik gibt es vor allem dort, wo zugleich an anderer Stelle gespart wird. In Bayern soll die Besoldung der Beamten verschoben werden, während die Diäten regulär steigen. Das löse „völliges Unverständnis“ aus, sagte der bayerische GdP-Vorsitzende Florian Leitner: „Bislang sind wir davon ausgegangen, dass wir gemeinsam Verantwortung für unser Land tragen und alle ihren Beitrag leisten, aber scheinbar wird seitens der Politik mit zweierlei Maß gemessen.“

So funktioniert die Anpassung

Den automatischen Mechanismus hatte der Bundestag 2014 eingeführt, um nicht jedes Jahr neu über die Höhe der Entschädigung entscheiden zu müssen – das war regelmäßig mit dem Vorwurf der Selbstbereicherung verbunden. Die Bezüge orientieren sich an den Gehältern von Richtern an obersten Bundesgerichten. Ähnliche Modelle gibt es in den Ländern, meist gekoppelt an einen Lohn- oder Verdienstindex des jeweiligen Statistischen Landesamts. In vielen Parlamenten erfolgt die Anpassung ohne Abstimmung.

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