Die Verantwortung für die innere Sicherheit, Schulen, Hochschulen, Kultur und Kommunalverwaltung liegt bei den Ländern. Die Verwaltungsbehörden der Länder vollziehen nicht nur ihre eigenen Gesetze, sondern auch die des Bundes. Über ihre Vertreter im Bundesrat sind die Landesregierungen direkt an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt.
Der Föderalismus in Deutschland ist mehr als nur ein System von Bundesstaaten; er repräsentiert die dezentrale kulturelle und wirtschaftliche Struktur des Landes und ist tief in der Tradition verwurzelt. Über ihre politische Funktion hinaus sind die Länder auch Ausdruck ausgeprägter regionaler Identitäten. Die starke Stellung der Länder wurde 1949 im Grundgesetz festgelegt; mit der Wiedervereinigung 1990 wurden fünf neue Länder gegründet: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mit 17,6 Millionen Einwohnern ist Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Land, Bayern mit 70.550 Quadratkilometern das flächenmäßig größte; die Hauptstadt Berlin ist mit 3.838 Einwohnern pro Quadratkilometer das bevölkerungsreichste. Eine Besonderheit gibt es: die drei Stadtstaaten. Ihr Territorium beschränkt sich jeweils auf eine Großstadt, nämlich Berlin, Bremen und Hamburg. Mit 419 Quadratkilometern und 657.000 Einwohnern ist Bremen das kleinste Land. Baden-Württemberg ist wirtschaftlich eine der stärksten Regionen Europas. Das Saarland war nach dem Zweiten Weltkrieg ein teilsouveräner Staat und französisches Protektorat und wurde erst am 1. Januar 1957 als zehntes Land in das damalige Bundesgebiet eingegliedert.