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Politik

Bundesregierung schiebt Einzeltäter nach Afghanistan ab

wochentlich.deVon wochentlich.de18 Dezember 20252 Min Gelesen
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Bundesregierung schiebt Einzeltäter nach Afghanistan ab
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Bundesregierung schiebt Einzeltäter nach Afghanistan ab

Nach Absprache mit Taliban

Erste Einzelabschiebung eines Straftäters nach Afghanistan


Aktualisiert am 17.12.2025 – 11:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Abschiebung: Im Juli brachte ein Flugzeug 81 verurteilte Straftäter mit afghanischer Nationalität in ihr Herkunftsland. (Quelle: EHL Media/imago-images-bilder)

Abschiebungen nach Afghanistan waren lange ausgesetzt. Seit dem Sommer sind sie wieder möglich. Nun auch für einzelne Straftäter.

Im Fall Afghanistan beginnt die Bundesregierung mit der nächsten Phase ihrer sogenannten Abschiebeoffensive. Laut „Bild“-Bericht wurde in der Nacht zum Mittwoch ein aus Afghanistan stammender Straftäter per Linienflug aus Bayern nach Afghanistan abgeschoben. Diese Einzelabschiebungen sind demnach Teil einer neuen Vereinbarung, die das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) mit den Taliban in Kabul ausgehandelt hat.

Nachdem die islamistische Terrororganisation nach dem Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan im Jahr 2021 innerhalb weniger Tage wieder die Kontrolle im Land übernommen hatte, wurden bestehende Abschiebeübereinkommen ausgesetzt und die deutsche Botschaft vor Ort geschlossen.

Die deutsche Bundesregierung erkennt die Taliban-Führung zudem offiziell nicht als legitime Regierung an. Laut Angaben des Auswärtigen Amts sei man dennoch mit Behörden vor Ort in Kontakt. Dabei gehe es um Themen wie humanitäre Hilfe, den Schutz der Menschenrechte – insbesondere von Frauen und Mädchen – und unter Dobrindt nun auch um Abschiebeabkommen.

Das Vorgehen der Bundesregierung stößt derweil vor allem bei Menschenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik. Amnesty International fordert aufgrund der sich dramatisch verschärfenden humanitären Lage in Afghanistan einen sofortigen Abschiebestopp. Die Organisation argumentiert, dass das Völkerrecht ausdrücklich Abschiebungen in Länder untersage, in denen Rückkehrer einem „realen Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen“ ausgesetzt seien.

Wofür der nun abgeschobene Straftäter in Deutschland verurteilt wurde, ist derzeit nicht bekannt – ebenso wenig, ob Straftäter nach ihrer Abschiebung in Afghanistan eine Strafe verbüßen müssen. Bereits im Juni hatte die Bundesregierung 81 verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben.

Derweil warten noch etwa 1.800 Menschen, teils seit über zwei Jahren, in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland. Dabei handelt es sich um Geflüchtete, die bereits Einreisebestätigungen aus Deutschland erhalten hatten, die jedoch unter der neuen schwarz-roten Regierung wieder ausgesetzt wurden.

In einem offenen Brief forderten rund 250 Organisationen, darunter führende Menschenrechtsorganisationen, die Bundesregierung anlässlich des internationalen Tags der Menschenrechte dazu auf, „alles in ihrer Macht Stehende“ zu tun, um die Afghanen mit einer Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen. In Pakistan drohen ihnen ab dem Frühjahr Abschiebungen zurück nach Afghanistan, wo die Menschen aufgrund ihrer Unterstützung Deutschlands in der Vergangenheit verfolgt werden könnten.

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