Auch Bundesrat stimmt zu
Fußfessel für Täter häuslicher Gewalt kommt
Aktualisiert am 12.06.2026 – 14:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Häusliche Gewalt in Deutschland kann nun strenger geahndet werden. So müssen Täter künftig mit einer Fußfessel rechnen.
Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt freigemacht. Die Länder billigten am Freitag in Berlin die zuvor vom Bundestag beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen sind insbesondere der verstärkte Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.
Die Maßnahmen sollen nach dem Vorbild Spaniens vor allem Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt schützen. Gerichte können potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Kontrollen von Annäherungsverboten sollen in Hochrisikofällen besser werden. Von Gewalt Betroffenen soll ein zusätzliches Gerät zur Verfügung gestellt werden, das ihnen die unerlaubte Annäherung des Täters signalisiert.
- „Ja heißt Ja“: CDU-Minister denkt im Sexualstrafrecht um
- Vorstoß: Frankreich beschließt Pelicot-Gesetz
Zudem wird mit dem neuen Gesetz eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichten können. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Höchststrafmaß von zwei auf bis zu drei Jahre angehoben werden. Für Familiengerichte soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
Häusliche Gewalt sei eine der häufigsten Formen von Gewalt in Deutschland, hieß es zur Begründung der Neuregelung, und sie treffe besonders Frauen. Jeden Tag würden Frauen Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner. Alle drei Tage werde eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Häusliche Gewalt gebe es in allen sozialen Schichten und sie habe in den vergangenen Jahren zugenommen.
Das Lagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA) verzeichnete für 2024 265.942 entsprechende Taten, rund 3,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. „Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt“, teilte das BKA mit. Demnach sind rund 70 Prozent der Opfer Frauen.
