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Gesundheit

Bundesrat lockert Öffnungszeiten – was sich für Kunden ändert

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Bundesrat lockert Öffnungszeiten – was sich für Kunden ändert
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Bundesrat beschließt Neuregelung

Apotheken ändern Öffnungszeiten


Aktualisiert am 13.07.2026 – 17:09 UhrLesedauer: 2 Min.

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Schriftzug einer Apotheke: Apotheken dürfen künftig deutlich kürzer öffnen. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch/imago)

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Wer zur Apotheke will, muss sich künftig womöglich auf neue Öffnungszeiten einstellen. Denn diese dürfen Apotheken nun deutlich freier festlegen als zuvor.

Wer zur Apotheke will, muss sich bald eventuell auf geänderte Öffnungszeiten einstellen. Denn Apotheker haben künftig bald deutlich mehr Freiheiten, wann sie Medikamente an Kunden verkaufen und wann nicht. Das geht aus der am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Reform der Apothekenbetriebsordnung hervor.

Dazu muss man wissen: Apotheken dürfen ihre Öffnungszeiten nicht wie andere Geschäfte nach eigenen Wünschen festlegen. Sie müssen die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln sicherstellen – entsprechend gelten für Apotheken feste Regeln. Bislang war festgeschrieben, dass Apotheken montags bis freitags mindestens von 8 bis 18.30 Uhr geöffnet sein mussten. Samstags war eine Öffnung zwischen 8 und 14 Uhr vorgesehen.

Warken lockert Regeln

Diese strikten Regeln hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun mit einer neuen Regel gelockert. Künftig müssen Apotheken zwischen Montag und Freitag täglich nur noch mindestens sechs Stunden öffnen, am Samstag gar nicht mehr.

Mit der Verordnung wolle man ein flächendeckendes Apothekennetz auch im ländlichen Raum sicherstellen, heißt es in der Reformbegründung. Entsprechend brauche es Rahmenbedingungen, die den Apotheken eine wirtschaftliche Betriebsführung ermöglichen. Vielen Apotheken fehlt es an Personal – die geforderten Öffnungszeiten konnten vielerorts häufig nur mit Mühe aufrechterhalten werden.

Dadurch, dass die Apotheken deutlich freier bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten sind, können sie bei den Personalkosten sparen. Reizen sie die neuen Regelungen komplett aus, können sie ihre Wochenarbeitszeiten insgesamt um 28,5 Stunden reduzieren.

Keine großen Einschränkungen

Kunden müssten dennoch nicht mit größeren Einschränkungen rechnen, versichert Marion Eickhoff, juristische Geschäftsführerin der Apothekerkammer Niedersachsen, der „Apotheken-Umschau“. Bereits in den vergangenen Jahren konnten in einigen Bundesländern die Apotheken dank behördlicher Allgemeinverfügungen von den gesetzlichen Öffnungszeiten abweichen. Für die Kunden ändere sich durch die Anpassung der Mindestöffnungszeiten somit kaum etwas, zeigt sich Eickhoff überzeugt.

Zudem öffneten viele Apotheken länger als gesetzlich vorgeschrieben – schließlich müssen sie ja auch Geld verdienen. „Apotheken dürfen länger öffnen – und viele tun das auch“, sagte Eickhoff.

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