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You are at:Home»Panorama»Bundespolizei fasst verurteilten Vergewaltiger in München
Panorama

Bundespolizei fasst verurteilten Vergewaltiger in München

wochentlich.deBy wochentlich.de28 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Bundespolizei fasst verurteilten Vergewaltiger in München
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Zugriff am Flugzeug

Bundespolizei fasst verurteilten Vergewaltiger


27.05.2026 – 12:54 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Polizei am Flughafen (Symbolbild): Der verurteilte Straftäter wurde am Samstag festgenommen. (Quelle: Andreas Haas/imago-images-bilder)

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Ein Mann sitzt im Flugzeug von Abu Dhabi nach München. Als die Maschine landet, sind bereits Bundespolizisten vor Ort – und nehmen den 31-Jährigen direkt fest.

Die Polizei hat einen international gesuchten Vergewaltiger am Flughafen München gefasst. Wie die Bundespolizei mitteilte, erfolgte die Festnahme am Samstag.

Noch während der Gesuchte in der Luft war, bereiteten sich demnach die Beamten auf den Einsatz vor. Aufgrund von Erkenntnissen aus der sogenannten Passagierdatenübermittlung hatte die Bundespolizei von der geplanten Einreise des 31 Jahre alten Schweizers erfahren.

Der Mann war in der Schweiz unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, Drogendelikten sowie schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren verurteilt worden. Nun war er aus Thailand kommend über Bahrain und Abu Dhabi nach München unterwegs.

Festnahme am Flieger: Mann soll in die Schweiz ausgeliefert werden

Unmittelbar nach der Landung schlug die Bundespolizei zu. Die Beamten nahmen den Mann noch am Flugzeug fest.

Nach der Festnahme wurde der Schweizer dem Amtsgericht Landshut vorgeführt. Anschließend kam er in die Justizvollzugsanstalt Landshut. Dort befindet sich nun in Auslieferungshaft und wartet auf seine Überstellung in die Schweiz. Die Generalstaatsanwaltschaft München ist für das Auslieferungsverfahren zuständig.

Die Passagierdatenübermittlung PDD (Passenger Data Database) bezeichnet die Übermittlung von Fluggast- bzw. Passagierdaten an Behörden, meist zu Sicherheits- und Grenzkontrollzwecken. Solche Daten können etwa Name, Reisedaten, Flugroute und weitere Buchungsangaben umfassen.

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