Um irreguläre Migration zu begrenzen, will die Bundesregierung Schutzsuchende künftig schneller in andere europäische Staaten bringen – wenn die zuständig sind. Reichen die Neuerungen der Union?
Die Bundesregierung will Asylbewerber künftig rascher in für sie zuständige europäische Staaten bringen. Ein Modell dazu habe man in den aktuellen Gesprächen mit Vertretern von Ländern und Union vorgeschlagen, verlautete aus Regierungskreisen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll demnach das sogenannte Dublin-Verfahren künftig schneller betreiben. Dabei wird festgestellt, welches europäische Land für ein Asylverfahren zuständig ist. In vielen Fällen ist das jener Staat, auf dessen Gebiet Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten haben.
Die Bundespolizei soll derweil prüfen, ob es freie Haftplätze gibt und gegebenenfalls beim zuständigen Gericht Haft beantragen, damit Betroffene nicht untertauchen. „Hier ist ein schnelles Handeln der Justiz der Länder erforderlich. Auch müssen die Haftplätze der Länder in ausreichender Anzahl, möglichst in Grenznähe entlang der Migrationsrouten, vorhanden sein“, hieß es. Es gibt in Deutschland 800 Abschiebehaftplätze, nach bisheriger Einschätzung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das zu wenig. „Alternativ soll eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden, wenn Haft nicht in Betracht kommt“, hieß es weiter aus Regierungskreisen.
Die Bundesregierung will das Gespräch suchen, damit die Länder, die Migranten zurücknehmen sollen, kooperieren. Denn hier hakt es derzeit oft. Über eventuelle Klagen der Betroffenen gegen ihre Überstellung sollen die Verwaltungsgerichte zügig entscheiden.
Eine wirkliche Neuerung ist die geplante größere Rolle für die Bundespolizei. Bislang liegen Abschiebungen in der Verantwortung der Länder, die Bundespolizei unterstützt nur bei der Durchführung. Künftig soll die Bundespolizei am Ende des geplanten beschleunigten Verfahrens die Menschen dann aus Deutschland bringen.
„Außerdem setzt Deutschland weiter auf ein enges kooperatives Zusammenwirken mit den Nachbarstaaten etwa durch gemeinsame Streifen und gemeinsame Polizeizentren an den Grenzen. Ein unmittelbares Zurückweisen an den Grenzen über die heutige Praxis hinaus würde diese Zusammenarbeit massiv gefährden“, hieß es weiter.