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Politik

Bund verzichtet auf Klage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer

wochentlich.deBy wochentlich.de28 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Bund verzichtet auf Klage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer
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Die gescheiterte Pkw-Maut des früheren Verkehrsministers Andreas Scheuer kostete den Bund Millionen. Dennoch soll keine Klage gegen Scheuer angeschoben werden.

Das Bundesverkehrsministerium geht wegen der Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut nicht juristisch gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) vor. Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, folgt es damit einem Gutachten, das im Ergebnis von einer Klage wegen möglicher Haftungsansprüche abrät. In dem Gutachten heißt es wörtlich: „Angesichts der rechtlichen Hürden und Unsicherheiten hätte eine Klage gegen Bundesminister a. D. Scheuer nur geringe Aussichten auf Erfolg.“

Die unabhängigen Gutachter kämen zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme, erläuterte das Ministerium. Sie hätten aber gleichzeitig „auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche“ verwiesen. Die Prozesskosten werden mit rund 3,6 Millionen Euro beziffert.

Gutachten betont politische Verantwortlichkeit von Scheuer

Das Ministerium folge der Empfehlung, um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden. Es betonte zugleich: „Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer.“

Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung – war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Damals war Scheuer Verkehrsminister. Der Bund musste in der Folge 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben.

Der heutige Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte das Gutachten im Juli 2023 in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob Haftungsansprüche gegen seinen Vorgänger Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind.

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