Neuer Beschluss trifft Berlin

Bund setzt Enteignungsplänen für Mietwohnungen ein Ende

02.07.2026 – 14:45 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Initiative Deutsche Wohnen enteiegnen (Archivfoto): Vor allem in Berlin waren etwaige Enteignungen von Immobilienkonzernen mehrfach Wahlkampfthema. (Quelle: Paul Zinken/dpa/dpa-bilder)

Mehrere Bundesländer hatten auf gesetzlichen Schutz für Immobilieninvestoren gedrängt. Die Koalition reagiert nun mit einem Bundesgesetz.

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich auf ein Bundesgesetz geeinigt, das die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze künftig untersagt. Gleichzeitig beschlossen die Spitzenvertreter der Koalition die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen.

Die neue Wohnungsbaugesellschaft (WBG) soll laut den Beschlüssen des Koalitionsausschusses „vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt“. Sie soll den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen fördern und vor allem in Regionen tätig werden, in denen ein nachgewiesener Wohnungsmangel besteht.

Das geplante Bundesgesetz gegen Verstaatlichungen richtet sich gegen Überlegungen, die vor allem von der Linkspartei vertreten werden. In den Beschlüssen heißt es dazu: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

In Berlin gab es einen Volksentscheid dazu

Die Koalition reagiert damit auf einen Wunsch der Bauministerkonferenz. Die Länderminister hatten die Bundesregierung gebeten, den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt gesetzlich zu schützen. Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) erklärte: „Vergesellschaftungen gefährden den Wohnungsbau und machen das Wohnen noch teurer.“ Solche Debatten gefährdeten darüber hinaus das Vertrauen in die Stabilität des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Bayern hatte für den Fall, dass entsprechende Maßnahmen in Berlin umgesetzt würden, bereits eine Normenkontrollklage angekündigt.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete das Vorgehen damit, dass Enteignungsbestrebungen auf Landesebene dazu geführt hätten, dass „in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen“. Jedes Bundesland könne zwar eigenständig handeln. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene zu reagieren. Merz fügte hinzu: „Und in diesem sehr konkreten Fall reagieren wir mit einem Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet – und das können wir bundesrechtlich regeln.“

Hintergrund ist unter anderem ein Volksentscheid in Berlin: Im Jahr 2021 sprach sich die Berliner Bevölkerung mehrheitlich dafür aus, große Wohnungskonzerne zu enteignen. Das Votum war für die Politik jedoch rechtlich nicht bindend. Im September 2025 legte die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vor. Vertreter der Initiative kündigten an, dieses Gesetz solle im Rahmen eines Volksentscheids in den nächsten beiden Jahren beschlossen werden. In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt.

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