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Gesundheit

Buchungsportal wegen Irreführung verurteilt – Funktion gestoppt

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Buchungsportal wegen Irreführung verurteilt – Funktion gestoppt
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Verbraucherschutz gewinnt

Gericht stoppt Doctolib-Funktion

Aktualisiert am 16.01.2026 – 04:56 UhrLesedauer: 2 Min.

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Doctolib-App: Um Darstellungen des Terminbuchungsportals gibt es einen Rechtsstreit in Berlin. (Quelle: Christophe Gateau/dpa/dpa-bilder)

Viele Praxen nutzen bei der Terminvergabe das Buchungsportal Doctolib. Bei gesetzlich Versicherten werden aus Sicht eines Gerichts jedoch falsche Erwartungen geweckt.

Das Buchungsportal Doctolib muss nach einem Urteil seine Filterfunktion bei der Anzeige von Terminen anpassen. Denn wer auf dem Portal per Filtereinstellung gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, bekommt derzeit auch Termine von Privatpraxen angeboten, die Kassenpatienten nur als Selbstzahler akzeptieren. Das sei irreführend, wie das Landgericht Berlin bereits im November urteilte und nun bekannt wurde. (Az.: 52 O 149/25)

Dies geschehe nach den Angaben auch, wenn Nutzerinnen oder Nutzer die Einstellung „gesetzlich versichert“ ausgewählt hätten. Dadurch wird aus Sicht der Richter die Erwartung enttäuscht, die Möglichkeit zu haben, ohne Vorkasse behandelt zu werden.

„Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zu Recht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden.“

Das Landgericht untersagte Doctolib, die entsprechende Filterfunktion weiterzuverwenden. Damit war eine Klage des vzbv erfolgreich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Buchungsportal habe Berufung eingelegt. Als zweite Instanz ist nun das Berliner Kammergericht zuständig.

Der Bundesverband hat nach eigenen Angaben geklagt, weil bei den Verbraucherzentralen Beschwerden eingingen. „Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Sie dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn die Versicherten das explizit wünschen“, sagte Vorstandschefin Ramona Pop dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Nötig sind verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale.“

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