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Panorama

Britisches Gericht lehnt Trump-Klage wegen Sexdossier ab

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Britisches Gericht lehnt Trump-Klage wegen Sexdossier ab
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Donald Trump hatte wegen eines Sexdossiers gegen die Firma eines Ex-Spions geklagt – ohne Erfolg. Ein britisches Gericht ließ die Klage nicht zu.

Ex-US-Präsident Donald Trump hat vor dem höchsten britischen Gericht eine Niederlage erlitten. Trump wollte den ehemaligen Spion Christopher Steele und dessen Firma Orbis Business Intelligence auf Schadensersatz verklagen. Diese Klage lehnte das Gericht ab. Im Mittelpunkt steht ein von Steele verfasstes Sexdossier: Darin ist davon die Rede, dass russische Geheimdienste Trump mit Informationen über angebliche Sex-Partys in Russland erpressen.

Richterin Karen Steyn entschied, dass es erst gar nicht zu einem Verfahren kommen soll. Denn Trumps Schadensersatzforderung wurde nach Ablauf der sechsjährigen Verjährungsfrist geltend gemacht. Er habe „keine vernünftigen Gründe für eine Entschädigungs- oder Schadensersatzklage und keine realen Aussichten auf Erfolg“.

Trump soll an Sexpartys teilgenommen haben

Einzig die Forderung nach einer Löschung oder Einschränkung der Dokumente sei nachvollziehbar, so das Gericht. Da aber „das Dossier im Internet frei zugänglich ist und Orbis Business Intelligence sich ohnehin verpflichtet hat, die in ihrem Besitz befindlichen Kopien zu löschen“, sei das Vorhaben „sinnlos und unnötig“. Trump hatte zuvor angedeutet, dass er bei einem Verfahren selbst vor Gericht ausgesagt hätte.

Laut dem Dossier soll Trump Prostituierte in einem Moskauer Hotel angeheuert haben, damit diese aufeinander urinieren. Außerdem sei der Ex-Präsident selbst Teil von Sexpartys in St. Petersburg gewesen. Trump weist diese Vorwürfe zurück.

Im Jahr 2017 wurde das sogenannte „Steele-Dossier“ von BuzzFeed veröffentlicht, berichtet „The Guardian“. Obwohl Trump einräumt, dass Orbis rechtlich nicht dafür verantwortlich war, sagte er: „Wenn das Dossier nicht von Herrn Steele im Auftrag der angeklagten Firma Orbis zusammengestellt worden wäre, wäre es nie an die Öffentlichkeit gelangt.“

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