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Brandstiftung auf Grundstück des Antisemitismusbeauftragten

wochentlich.deBy wochentlich.de4 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Brandstiftung auf Grundstück des Antisemitismusbeauftragten
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Mutmaßlicher Anschlag in Templin

Schuppen des Antisemitismusbeauftragten brennt in der Nacht

04.01.2026 – 16:16 UhrLesedauer: 1 Min.

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Andreas Büttner (Archivbild): Er ist Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter. (Quelle: Soeren Stache/dpa/dpa-bilder)

Der Staatsschutz ermittelt nach einem Feuer auf dem Privatgrundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten. In der Nähe des Brandorts entdeckten die Ermittler ein verfassungsfeindliches Symbol.

Ein Schuppen auf dem Privatgrundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner in Templin hat in der Nacht zum Sonntag gebrannt. Die Polizei erfuhr am Sonntag gegen 3.40 Uhr von dem Brand und löschte diesen. Niemand wurde verletzt.

Der Staatsschutz ermittelt nach Angaben der Polizei wegen mutmaßlicher Brandstiftung. In unmittelbarer Nähe des angrenzenden Schuppens sei ein verfassungsfeindliches Symbol aufgebracht worden, teilte die Polizei mit. Der Hintergrund des Anschlags und die Motivlage seien Gegenstand weiterer Ermittlungen. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll auf der Haustür ein rotes Dreieck als Symbol der Hamas aufgebracht worden sein.

Der Antisemitismusbeauftragte Büttner sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Meine Familie befand sich zu diesem Zeitpunkt im Haus. Wir sind körperlich unverletzt, stehen aber unter dem Eindruck eines schweren Angriffs.“ Büttner erklärte: „Ich werde mich davon nicht einschüchtern lassen.“

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke verurteilte den Vorfall. „Extremismus in jedweder Form darf in Brandenburg keinen Platz haben“, teilte der SPD-Politiker mit. „Gewalt gegen Personen oder Dinge ist und bleibt absolut inakzeptabel. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und ich hoffe, dass der oder die Täter schnell gefasst werden.“

Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke sagte, der Angriff sei ein „erschreckender und inakzeptabler Akt der Gewalt und Intoleranz“. „Brandenburg duldet keine antisemitische Gewalt und Hetze.“

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