Neuer Kabinettsbeschluss
Geheimdienste sollen auf Autodaten zugreifen können
16.08.2026 – 13:37 UhrLesedauer: 3 Min.
GPS-Position, Kilometerstand oder gefahrene Strecken: Autos sammeln zahlreiche Informationen. Künftig könnten auch deutsche Nachrichtendienste diese Daten anfordern – die Autobranche fordert klare Grenzen.
Moderne Autos verfügen zahlreiche Informationen über ihre Fahrer. Diese könnten künftig nicht mehr nur für Hersteller und Werkstätten interessant sein: Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen sie anfordern können.
Das sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vor. Demnach sollen Hersteller auf Anfrage vorhandene Telemetriedaten herausgeben müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen wären auch Autohäuser und Kfz-Werkstätten dazu verpflichtet.
Was die Geheimdienstreform vorsieht
Die Bundesregierung will BND und Verfassungsschutz mit neuen Befugnissen ausstatten und ihnen ein operativeres Vorgehen ermöglichen. Der Gesetzentwurf erweitert unter anderem die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten für Unternehmen aus Bereichen wie Verkehr, Telekommunikation, digitale Dienste und Zahlungsverkehr. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag muss noch zustimmen.
Dagegen regt sich Widerstand. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützen zwar grundsätzlich eine Stärkung der Nachrichtendienste. Sie halten die geplanten Regeln für Fahrzeugdaten jedoch für nicht ausreichend präzise und warnen vor Problemen bei der praktischen Umsetzung.
„Die notwendige Stärkung staatlicher Sicherheitsstrukturen darf nicht dazu führen, dass Autohäuser und Kfz-Werkstätten zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste werden“, sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. VDA-Präsidentin Hildegard Müller fordert wiederum eine klare Definition, welche Daten überhaupt gemeint sind. „Insbesondere müssen der Begriff ‚Telemetriedaten‘ und der Umfang entsprechender Auskunftsersuchen eindeutig präzisiert werden.“ Beschlossen ist bislang noch nichts; ein entsprechendes Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Was das Auto über seine Nutzung verrät
Welche Informationen für die Nachrichtendienste interessant sein könnten, geht aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervor. „Bei modernen Kfz-Modellen erfassen Kfz-Hersteller umfassende Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil, die Intensität der Nutzung oder auch die Anzahl der Fahrer erlauben“, heißt es dort. Als Beispiele nennt der Entwurf gefahrene Strecken, GPS-Daten und Gurtstraffungen.
Hinzu kommen Nutzungs- und Statusdaten wie Kilometerstand, Anzahl der Fahrtstrecken oder Abstellposition. Nach Angaben der „Welt“ werden im Entwurf außerdem Tankfüllstand und Zündzyklen als für die operative Arbeit möglicherweise nützliche Informationen aufgeführt.
Solche Daten können mehr verraten als nur den technischen Zustand eines Autos. Laut Gesetzentwurf könnten die Nachrichtendienste daraus Rückschlüsse auf „konkrete Aktivitäten beteiligter Personen“ ziehen. Für den BND könnten die Informationen bei weiteren operativen Maßnahmen im Rahmen der Auslandsaufklärung eine Rolle spielen.
Erst der Hersteller, dann die Werkstatt
Die Dienste sollen sich dabei nicht beliebig aussuchen können, wo sie die Daten anfordern. Erster Ansprechpartner soll grundsätzlich der Fahrzeughersteller sein. Eine Werkstatt darf dem Entwurf zufolge erst dann angefragt werden, „wenn ein Ersuchen an den Kraftfahrzeughersteller nicht oder nicht ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme möglich ist“.
Der VDA unterstützt diese Reihenfolge. Eine Grenze zieht der Verband allerdings beim unmittelbaren Zugang zum Fahrzeug. „Ein etwaiger direkter Zugriff in das Auto ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen“, sagt VDA-Präsidentin Müller.
Nach ihrer Darstellung ist außerdem entscheidend, dass die Unternehmen grundsätzlich nur Informationen herausgeben müssen, die bereits vorhanden sind. „Es darf keine vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten geben“, sagt Müller. Aus den neuen Befugnissen dürfe keine allgemeine Verpflichtung entstehen, weitere Daten für mögliche spätere Anfragen der Behörden zu erheben oder zu speichern.